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Forschung
Im Bereich des Verwaltungsrechts und der Grundlagen des Rechts interessiere ich mich seit meiner Dissertation besonders für die Figur und Funktionen des subjektiven (öffentlichen) Rechts und die Art und Weise, in der materielles Recht und Verfahrensrecht in modernen Rechtsordnungen zusammenspielen. In diesen Zusammenhang fällt auch meine Befassung mit dem Verwaltungsprozess, seinen Unterschieden zum Zivilprozess und den spezifischen Eigenarten und Begrenzungen der gerichtlichen Form.
Im Bereich des Rechts der Digitalisierung liegt mein Interesse zum einen auf den besonderen Bedingungen und der rechtlichen Regulierung der Kommunikation im digitalen Raum. Wie wird man z.B. der besonderen Dynamiken Herr, nach denen sich Äußerungen in digitalen Kanälen verbreiten? Braucht es neue Instrumente des rechtlichen Schutzes gegen Desinformation? Und wie vertragen sich solche Mechanismen mit der Meinungsfreiheit und den sie unterfütternden Grundannahmen unserer Verfassung? Meine bisherige Arbeit (siehe hier, hier und hier) zu diesen Themen verfolge ich als Habilitationsvorhaben weiter.
Daneben möchte ich in meiner Forschung die Entwicklungen im äußerst dynamisch voranschreitenden Datenschutzrecht kritisch begleiten. Worin genau liegt eigentlich das Interesse am Schutz „unserer“ Daten? Und wie können wir es rechtlich mit dem Bedürfnis nach Informationen in Ausgleich bringen? Welche Zusammenhänge bestehen beispielsweise zwischen Daten- und Anonymitätsschutz und Rechtsdurchsetzung im digitalen Raum?
Das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte Verbundforschungsprojekt zur Datentreuhand als Garant für Informationsfreiheit (DaGarIn) widmet sich - gemeinsam mit Prof. Steffen Augsberg, Uni Gießen - den rechtlichen Einsatzmöglichkeiten und Bedingungen von Datentreuhandmodellen zur informatorischen Erschließung staatlicher Datenbestände und umfassenderen Herstellung von Transparenz und Informationsfreiheit.
Projektlaufzeit: 10/2023 bis 12/2025
Das Drittmittelverbundprojekt EuroDaT widmet sich der Forschung und Klärung des regulatorischen Rahmens, möglicher Governancestrukturen und den Vertragsverhältnissen von Datenteuhandmodellen, insbesondere im Bank- und Finanzwesen. Datentreuhandmodelle sollen Unternehmen, Privatpersonen, Wissenschaft und u. U. auch Behörden in die Lage versetzen, Daten auf sichere, rechtskonforme und weitgehend automatisierte Weise auszutauschen und gemeinsame Datenbestände für Analysen durch Datenbereitsteller und Dritte zu schaffen und nutzbar zu machen. Damit reagieren sie auf die vielfältigen, oftmals auch einander gegenläufigen Interessen und Rechtsvorschriften, die in Bezug auf (personen- und sachbezogene) Datenbestände bestehen können und versuchen, diese durch eine treuhandähnliche Konstruktion überein zu bringen. Entsprechende Modelle sollen im Rahmen des Verbundprojekts an konkreten Anwendungsfällen ausgearbeitet und erprobt werden. Der Fokus der hiesigen Projektarbeit gilt dabei dem öffentlich-rechtlichen und regulatorischen Rahmen, insbesondere mit Blick auf datenschutzrechtliche Anforderungen (s. zum Ganzen hier).
Beteiligung an der Projektgruppe Normordnung Künstlicher Intelligenz (NOKI) des Zentrums verantwortungsbewusste Digitalisierung (ZEVEDI) (abgeschlossen).
Wissenschaftliche Leitung bei der 8. GRUR-Tagung für Nachwuchswissenschaftler*innen und junge Praktiker*innen im Medien-, Urheberrecht und gewerblichen Rechtsschutz in Potsdam (abgeschlossen).
Promotionsabsichten?
Haben Sie Lust, sich mit daran anknüpfenden oder anderen Themen aus dem Bereich des Öffentlichen Rechts und seiner theoretischen Grundlagen im Rahmen einer Promotion wissenschaftlich auseinanderzusetzen, wenden Sie sich gern mit einer ersten Skizze Ihres Vorhabens und Ihrem Lebenslauf an mich. Beachten Sie dabei bitte die formalen Voraussetzungen der Promotionsordnung. Je nachdem, wie Ihr Exposé und Ihre Interessen zu meinen Kompetenzen und Kapazitäten passen, übernehme ich gern die Betreuung Ihrer Dissertation.