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Untersuchung zum Europäischen Haftbefehl in der Praxis

Im Auftrag der Europäischen Kommission führten die Organisationen "JUSTICE", die "International Commission of Jurists" und die "European Criminal Bar Association" eine Untersuchung zum Europäischen Haftbefehl durch. Im Rahmen dieser Studie wurden Fälle, in denen ein Europäischer Haftbefehl erlassen wurde, auf ihre praktischen Schwierigkeiten hin untersucht. Ziel war es, die Rechte des jeweils Beschuldigten zu untersuchen und das System des Europäischen Haftbefehls auf Schwächen im Menschenrechtsschutz hin zu analysieren.

Das Projekt wurde in sechs EU-Mitgliedstaaten durchgeführt. Dabei wurden in jedem beteiligten Land Rechtsanwälte herangezogen, gegen deren Mandanten ein Europäischer Haftbefehl erlassen wurde. Darüber hinaus war aus jedem Land ein Experte auf den Gebieten des Strafrechts und der Menschenrechte involviert, welcher die Fälle in Zusammenarbeit mit den beteiligten Rechtsanwälten untersuchte, um dadurch Schwächen im Bereich der Beschuldigtenrechte herauszuarbeiten.

Professor Safferling nahm im Rahmen dieser Untersuchung die Rolle des deutschen Experten auf den Gebieten des Strafrechts und der Menschenrechte ein.

Abschlussbericht zur Untersuchung