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Lebenslauf von Prof. Dr. Lutz Meyer-Gossner
Am 10. Juli 1936 wurde Lutz Meyer-Goßner als Sohn des Pastors Arnold Meyer und seiner Ehefrau Liselotte geb. Goßner in Nienburg/Weser geboren. Seit 5. 12. 1961 führt er den Namen "Meyer-Goßner". Nach der Versetzung seines Vaters nach Celle besuchte er dort die Volksschule und anschließend das humanistische Gymnasium Ernestinum, an dem er am 4. 3. 1955 das Abitur ablegte. Er studierte dann jeweils vier Semester Rechtswissenschaften an den Universitäten Tübingen und München und bestand am 23. 7. 1959 in München das 1. juristische Staatsexamen. Am 26. 2. 1962 promovierte er in München bei Prof. Obermayer. Das 2. juristische Staatsexamen legte er am 6. 4. 1964 in München ab und trat am 19. 5. 1964 in den bayerischen Justizdienst ein. Nach Tätigkeit als Gerichtsassessor beim Landgericht München II und beim Amtsgericht München wurde er am 16. 5. 1966 zum Staatsanwalt beim Landgericht München I, am 1. 6. 1967 zum Amtsgerichtsrat am Amtsgericht München, am 1. 1. 1970 zum Landgerichtsrat beim Landgericht München I, am 1. 11. 1972 zum Ersten Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München I und am 16. 4. 1975 zum Vorsitzenden Richter am Landgericht München I ernannt. Während seiner Zeit als Landgerichtsrat und als Erster Staatsanwalt war er ausschließlich (hauptamtlich) als Referendararbeitsgemeinschaftsleiter (Zivilrecht, Strafrecht, freiwillige Gerichtsbarkeit) tätig; anschließend hat er noch bis zum 24. 7. 1979 nebenamtlich Arbeitsgemeinschaften für Rechtsreferendare geleitet.
Neben seiner hauptberuflichen Tätigkeit hat er in der Zeit vom Wintersemester 1968/69 bis zum Sommersemester 1971 an der Juristischen Fakultät der Universität München (Lehrstuhl Prof. Bockelmann) Arbeitsgemeinschaften im Strafrecht abgehalten.
Vom Wintersemester 1969/70 bis zum Sommersemester 1976 hatte er von der Staatswirtschaftlichen Fakultät bzw. dem Fachbereich Betriebswirtschaft der Universität München einen Lehrauftrag für Privatrecht für Wirtschafter.
Vom 1. 4. 1970 bis zum 31. 3. 1980 war er Prüfer für die 1. juristische Staatsprüfung, vom 1. 7. 1979 bis zum 15. 5. 1983 für die 2. juristische Staatsprüfung und zugleich für die juristische Schlußprüfung im Rahmen der einstufigen juristischen Ausbildung beim bayerischen Landesjustizprüfungsamt.
Nach seiner Wahl zum Bundesrichter hat er am 16. 5. 1983 den Dienst am Bundesgerichtshof in Karlsruhe angetreten; am 1. 12. 1994 wurde er zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Er hat stets dem 4. Strafsenat angehört; am 31.07.2001 wurde er in den Ruhestand versetzt.
Im Jahre 1999 wurde er zum Honorarprofessor an der Philipps-Universität Marburg ernannt. Er ist seit dem 18. 2. 1966 mit Bärbel Meyer-Goßner verheiratet und hat zwei (inzwischen erwachsene) Kinder.