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Prof. Dr. Boris Burghardt
Professur für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Juristische Zeitgeschichte
Prof. Dr. Boris Burghardt und sein Team befassen sich mit dem Straf- und Strafprozessrecht, der Rechtsphilosophie und der Juristischen Zeitgeschichte. Geprägt ist die Forschung an der Professur durch eine kritische Perspektive auf die Leistungsfähigkeit des Strafrechts. Gerechtfertigt wird dieses „schärfste Schwert“ staatlicher Hoheitsgewalt als unverzichtbares Mittel für den Schutz grundlegender Rechtsgüter der Rechtsgemeinschaft. Tatsächlich erweist sich das Strafrecht aber als ein ineffektives und schädliches Instrument, das historisch häufig vor allem als Mittel zur Absicherung herrschender Machtverhältnisse und zur Repression abweichenden Verhaltens genutzt wird. Prof. Dr. Burghardt und sein Team untersuchen die Legitimation strafrechtlicher Regelungen aus rechtsphilosophischer und rechtstheoretischer Hinsicht und fragen nach der Rolle des Strafrechts bei der Begehung und der Bewältigung systematischen Unrechts, namentlich Völkerrechtsverbrechen. Ein weiterer Schwerpunkt der Forschungstätigkeit liegt im Sexualstrafrecht.
Auf den folgenden Seiten finden Sie Angaben zum Lebenslauf sowie das Schriften- und Vortragsverzeichnis von Professor Burghardt und können sich über sein Team sowie die Aktivitäten der Professur in Forschung und Lehre informieren.
Bei Fragen und Anmerkungen kontaktieren Sie uns jederzeit gern!