03.03.2024 Prof. Dr. Stefanie Bock zur Durchsetzung des Völkerstrafrechts in Deutschland
Anlässlich des 20jährigen Bestehens des deutschen Völkerstrafgesetzbuchs analysiert Prof. Dr. Stefanie Bock im Journal of International Criminal Justice die Rolle Deutschlands im Gesamtsystem der Internationalen Strafjustiz. Dabei arbeitet sie heraus, dass sich Deutschland nach anfänglicher Zurückhaltung mittlerweile aktiv an der weltweiten Verfolgung von völkerrechtlichen Verbrechen beteiligt. Ausgehend von einem strikten "no-safe-haven-Germany"-Ansatz, der insbesondere auch darauf abziele, den nach Deutschland geflüchteten Überlebenden Gerechtigkeit widerfahren zulassen, habe Deutschland in den letzten Jahren einige international sehr relevante Verfahren geführt. Besonders hervorgehoben werden das Verfahren vor dem OLG Koblenz gegen ehemalige Mitglieder des Assad-Regimes sowie die Verurteilung von Taha Al-J wegen Völkermordes an den Jesid*innen durch das OLG Frankfurt. Verbesserungsbedarf sieht Bock aber namentlich in der Prozessführung und der (kommunikativen) Einbeziehung der Opfer und der Tatortgesellschaft in die Verfahren.
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