24.05.2019 UMR vernetzt: Erfolgreicher Antrag zum Thema "Varieties of Artificial Personhood"
Gemeinsam mit Torsten Wulf (FB Wirtschaftswissenschaften) und Alfred Ultsch (FB Mathematik und Informatik) waren Florian Möslein und Sebastian Omlor mit einem Antrag im Rahmen von UMR vernetzt erfolgreich. Gefördert wird damit ein interdisziplinärer Workshop zum Thema "Varieties of Artificial Personhood". Das Vorhaben zielt darauf, einen intensiveren Austausch zwischen Technik-, Wirtschafts- und Rechtswissenschaft anzustoßen, um grundlegende, beidseitig bestehende Herausforderungen der Künstlichen Intelligenz zu bewältigen: Einerseits stehen die Rechtswissenschaften vor der Aufgabe, technikbasierte, zunehmend autonome Entscheidungen in rechtlichen Zurechnungszusammenhänge einzuordnen; andererseits sind die rechtlichen und tatsächlichen Folgen dieser Zuordnung für die Wirtschafts- und Technikwissenschaften zentral wichtig, um sie bereits bei der Ausgestaltung technischer Systeme und Prozesse zu berücksichtigen. Trotz dieser Interdependenz erfolgt der wissenschaftliche Diskurs bislang zwar in beiden Disziplinen (zunehmend) intensiv, aber überwiegend isoliert voneinander. Die Disziplinen gehen deshalb von Prämissen aus, die nicht notwendig zutreffen. Unsere These ist lautet, dass der Grad an Entscheidungsautonomie je nach technischer, vor allem softwarebasierter Ausgestaltung höchst unterschiedlich ist. Entsprechend bedarf es möglicherweise einer Vielzahl künstlicher Rechtspersönlichkeiten, um dem Facettenreichtum technologischer Gestaltung Rechnung tragen zu können. Zur Überprüfung dieser These und zur Abschätzung ihrer rechtlichen Folgen bedarf es einerseits eines gründlichen, technikwissenschaftlich fundierten Verständnisses der technischen Gestaltungsvielfalt sowie der Einsicht in die betriebswirtschaftlichen Anwendungsfelder, andererseits einer gleichermaßen sorgfältigen Analyse der rechtlichen Zuordnungskriterien. Nur so werden sich die "Varieties of Artificial Personhood" bewältigen lassen.