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Forschungsschwerpunkte

Markus Roth forscht zum deutschen, europäischen und internationalen Unternehmensrecht. Einen Schwerpunkt bildet das deutsche und europäische Aktienrecht und international die Corporate Governance. Markus Roth ist Mitglied der European Company Law Experts sowie Mitherausgeber des Großkommentars zum Aktiengesetz, er kommentiert dort die Vorstandshaftung und das Recht des Aufsichtsrats. Weiter kommentiert er im Kurzkommentar Baumbach/Hopt das Personengesellschaftsrecht einschließlich der GmbH & Co KG. Er ist durch eine Vielzahl einschlägiger Aufsätze ausgewiesen, insbesondere englischsprachige Publikationen sind im Social Science Research Network (SSRN) kostenfrei abrufbar. Weiter beschäftigt sich Markus Roth mit der (unternehmerischen) Mitbestimmung.

Im deutschen und europäischen Arbeitsrecht sind eine Vielzahl von Dissertationen und Dissertationsprojekten angesiedelt, die meist über die rein rechtliche Perspektive auch interdisziplinär und nicht selten auch rechtsvergleichend angelegt sind. Einen arbeitsrechtlichen Schwerpunkt hat auch die Habilitationsschrift von Alexander Stöhr zu kleinen Unternehmen.

Das Recht der privaten Altersvorsorge hat Markus Roth in einer Gesamtschau des Betriebsrentenrechts und der individuellen Vorsorge erschlossen. Er ist Mitautor eines Forschungsberichts zur Altersvorsorge im internationalen Vergleich hat am Konzept der Deutschland-Rente mitgewirkt. Markus Roth ist Mitherausgeber einer Monographie zum Recht der Älteren.

Im Bankrecht beschäftigt sich Markus Roth mit der Rechtsfigur des Allgemeinen Bankvertrags und kommentiert das Verbraucherdarlehensrecht im Bankrechts-Kommentar. Weiter forscht er zur Geldpolitik der Deutschen Bundesbank sowie der Europäischen Zentralbank und hat hierzu publiziert.