11.12.2023 Prof. Helms bei Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages
Prof. Dr. Tobias Helms hat heute an der Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zum „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts“ (BT-Drucks. 20/9041) teilgenommen. Das Gesetz will bei der Geburt eines Kindes sowie bei der Eheschließung die Bildung von Doppelnamen ermöglichen. Außerdem wird für minderjährige Kinder aus geschiedener Ehe, die den Ehenamen der Eltern als Geburtsnamen erhalten haben und nun bei einem Elternteil leben, der den Ehenamen nach der Scheidung wieder abgelegt hat, die Namensänderung erleichtert.