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Studienbeihilfe der Dr. Wolff'schen Stiftung

Die Dr. Wolff’sche Stiftung, gegründet durch das Testament des fürstlichen Leibarztes und Professors der Medizin Dr. Johannes Wolff im Jahre 1611, fördert auch im kommenden Jahr Studierende der Philipps-Universität in Marburg im Rahmen der Regelstudiengänge oder der Promotion. Bereits Hunderte Studierende erhielten auf diesem Weg die notwendige Unterstützung, um ihr Studium erfolgreich abzuschließen.

Die Bedürftigkeit vorausgesetzt werden monatliche Unterstützungen zum Lebensunterhalt gewährt, insbesondere an Personen, die keine Förderung durch das BAFöG (mehr) erhalten und zugleich auch die Eltern keine Unterstützung leisten können. Es stehen Mittel für etwa 5 Stipendiat*innen bereit. So wird die Studienbeihilfe an evangelische, bedürftige, besonders begabte und damit besonders förderungswürdige Studierende/junge Promovierende der Philipps-Universität Marburg vergeben. Gefördert werden können auch andere als evangelische Personen, sofern diese sich in einer anderen Kirche oder sozial engagieren.

Nähere Informationen sowie das vom Bewerber/von der Bewerberin auszufüllende Formular zur Beantragung eines Stipendiums finden Sie im hier verlinkten Merkblatt.

Die Bewerbungsunterlagen sind unter dem Kennwort „Studienbeihilfe aus der Dr. Wolff’schen Stiftung“

- bis zum 15. September für das Wintersemester bzw.
- bis zum 15. März für das Sommersemester an die

Philipps-Universität Marburg
FB01 Institut für Verfahrensrecht
Universitätsstr. 6
35032 Marburg

oder per E-Mail an das von Herrn Prof. Dr. Wolfgang Voit zu senden. Dorthin sind auch Rückfragen zu richten.

ACHTUNG: für das Sommersemester 2023 wird die Frist bis zum 31.03.2023 verlängert!