Studium
Die juristische Ausbildung gliedert sich in ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität, das mit der Ersten Prüfung abschließt, und einen anschließenden Vorbereitungsdienst, der mit der Zweiten Staatsprüfung abschließt. Die Erste Prüfung besteht aus einer universitären Schwerpunktbereichsprüfung und einer staatlichen Pflichtfachprüfung. Ziel der juristischen Ausbildungsreform ist kritische, aufgeklärt rational handelnde Juristen auszubilden, die sich ihrer Verpflichtung als Wahrer des freiheitlich demokratischen und sozialen Rechtsstaats bewusst sind und der in der Lage sind, die Aufgaben der Rechtsfortbildung zu erkennen und um zusetzten. Neben dem klassischen Studiengang bietet der Fachbereich noch weitere Master-, Magister- und Nebenfachstudiengänge und die Möglichkeit zur Promotion an.
Auf den folgenden Seiten finden Sie wichtige Informationen zu den Studiengängen, den Studien- und Prüfungsordnungen sowie zu weiteren studienbezogenen Angeboten des Fachbereichs Rechtswissenschaften. Das Angebot an Lehrveranstaltungen können Sie dem Vorlesungsverzeichnis entnehmen. Da können Sie auch Hinweise zum Schnupper- und Gaststudium einsehen.