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Studienfinanzierung
Studierende können auf einige Hilfsmittel zurückgreifen, die ihnen helfen können, sich das Studium zu finanzieren.
Wichtige Informationen für Bafög-Empfänger:
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Nachweis der erbrachten Leistungen bis zum 4. Semester
1. Für die Bestätigung der Ausbildungsstätte, dass die zum Ende des 4. Fachsemesters üblichen Leistungen erbracht worden sind, ist nicht die bestandene Zwischenprüfung erforderlich. Es genügt, wenn im Rahmen der Anfängerübungen im Strafrecht, im Zivilrecht und im Öffentlichen Recht jeweils eine Klausur als Zwischenprüfungsleistung erfolgreich absolviert wurde, sofern noch die Möglichkeit besteht, die für die Zwischenprüfung erforderliche Hausarbeit in der vorlesungsfreien Zeit zwischen dem 4. und dem 5. Semester zu schreiben.
Die nach dem Ende des 5. Semesters üblichen Leistungen sind die Zwischenprüfung und mindestens eine Klausur einer Fortgeschrittenenübung.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Abschluss des rechtswissenschaftlichen Studiums
2. Für BAföG-Empfänger ist in verschiedenen Zusammenhängen der genaue Zeitpunkt des Abschlusses des rechtswissenschaftlichen Studiums relevant (etwa bei der Beantragung eines Studienabschlusskredits etc.). Insofern ist Folgendes zu beachten:
Die frühere „Erste Juristische Staatsprüfung“ ist schon vor vielen Jahren durch die sog. „Erste Prüfung“ abgelöst worden. Diese Erste Prüfung, die das rechtswissenschaftliche Studium abschließt, besteht aus zwei Teilen. Zum einen aus der staatlichen Pflichtfachprüfung und zum anderen aus der universitären Schwerpunktbereichsprüfung (vgl. § 5d DRiG, §§ 24, 25 Abs. 1 Hess. JAG). Dabei liegt die Reihenfolge des Abschlusses der beiden Prüfungsteile nicht fest. Es ist also möglich, entweder den einen oder den anderen Prüfungsteil zuerst abzuschließen. Erst mit dem Abschluss beider Prüfungsteile ist die Erste Prüfung und damit das Jurastudium zu Ende.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Gewährung der Abschlusshilfe
3. Für die Gewährung der Abschlusshilfe gem. § 15 Abs. 3a BAföG ist Folgendes maßgeblich: Da für die aus zwei vollkommen getrennten Teilprüfungen bestehende Erste Juristische Prüfung eine förmliche Zulassung nicht vorgesehen ist, kann Satz 1 des entsprechenden Paragraphen nicht einschlägig sein. Vielmehr ist in sinngemäßer Anwendung der einschlägigen Regelungen nach § 15 Abs. 3a Satz 2 BAföG eine Prognose der Ausbildungsstelle darüber maßgeblich, dass der Auszubildende die Ausbildung innerhalb der Abschlusshilfedauer abschließen kann. Dementsprechend sind die gesetzlichen Voraussetzungen der Abschlusshilfeförderung erfüllt, wenn ein Auszubildender als letzten Prüfungsteil der Ersten Juristischen Prüfung entweder die Schwerpunktbereichsprüfung oder aber die staatliche Pflichtfachprüfung voraussichtlich innerhalb des vorgesehenen Zeitraums abzuschließen vermag. Auf eine spezielle Zulassungsentscheidung für den zweiten Prüfungsteil (etwa durch das Justizprüfungsamt) kann es nicht ankommen (vgl. dazu BVerwG NVwZ-RR 2013, 610; Lackner, in: Ramsauer/Stallbaum, Kommentar zum BAföG, 5. Aufl. 2014, § 15 Rn. 40).
KFW - Leistungen
Stipendien
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen mystipendium.de
Stipendien gibt es nicht nur für Hochbegabte, Bedürftige oder Engagierte. Die meisten Stipendienangebote sind bei den Studierenden gar nicht erst bekannt (z. B. Stipendien, für die man im selben Ort geboren sein muss wie der Stifter). Dies führt dazu, dass mehr als 90% der Studierenden, die sich um ein Stipendium bewerben, sich bei weniger als 1% der Stiftungen bewerben. Viele Stiftungen bekommen deswegen nicht ausreichend Bewerbungen, um ihre Fördergelder zu verteilen: Jede fünfte Stiftung findet keine passenden Stipendiaten.
Damit mehr Menschen das passende Stipendium finden, unterstützt www.mystipendium.de alle Schüler, Studenten und Doktoranden kostenlos bei der Suche nach einer Förderung. Erstmalig in Deutschland werden mithilfe eines Matching-Verfahrens aus einer Datenbank mit über 2.300 Fördereinträgen (Gesamtwert: 610 Mio. €/Jahr) jedem Nutzer nur jene Stipendien und Auslandsstipendien angezeigt, die auf den eigenen Lebenslauf passen. Das Portal umfasst eine große Bandbreite an Fördermöglichkeiten, die von der Förderung der Lebensunterhaltskosten, über eine finanzielle Unterstützung von Auslandsaufenthalten hin zu Beihilfen für wissenschaftliche Arbeiten reichen. Darüber hinaus liefert die Plattform zahlreiche Artikel zum Thema Stipendienbewerbung sowie Vorlagen für die eigene Stipendienbewerbung.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Dream NEW Stipendium
Das “Dream NEW“ Stipendium ist Teil einer breit angelegten Initiative, Stipendienprogramme für Studenten abseits der Elite ins Leben zu rufen. Für das “Dream NEW“ Stipendium werden Studenten gesucht, die vom Unmöglichen träumen. Es sollen diejenigen unterstützt werden, die eine neue Herausforderung in ihrem Leben suchen und keine Angst haben, ihre Träume bewusst zu verfolgen. Es werden insgesamt 8 Stipendien im Gesamtwert von 60.000 € vergeben. Jedes Stipendium ermöglicht ein Auslandssemester an einer der 8 Universitäten in Neuseeland.
Weitere Details zum Stipendienprogramm: http://www.mystipendium.de/stipendien/dream-new-stipendium
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Es gibt ein neues Stipendium für orientierungslose Studenten oder Studieninteressenten. Die Vergabe des Stipendiums erfolgt unabhängig von Noten, Semester und
Studiengang. Das Stipendium beinhaltet einen 4-wöchigen Englisch-Sprachkurs in San Diego in den USA im Gesamtwert von 4.000 €.
Inklusive sind außerdem Hin- und Rückflug, Auslandsversicherung,
Unterkunft sowie ein Taschengeld in Höhe von 500 €.Mehr Informationen zum Stipendium gibt es unter:
https://www.eurocentres.com/de/sprachreise/stipendium-f%C3%BCr-orientierungslose