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Probeexamen
Das Probeexamen soll auf die besondere Situation der Kompaktheit der schriftlichen Examensprüfung vorbereiten. Es findet zweimal jährlich, jeweils im März und im August statt. Dabei werden jeweils sechs Originalklausuren des hessischen Landesjustizprüfungsamts, die bereits in der Vergangenheit als Examensklausuren gestellt wurden, unter Originalbedingungen geschrieben; nach der Korrektur finden eingehende Besprechungen durch die Professorinnen und Professoren des Fachbereichs statt.