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Der Beratungsablauf
 

Welche Fälle können wir bearbeiten?

Grundsätzlich übernehmen wir Fälle aus dem Bereich des Zivilrechts, des öffentlichen Rechts sowie des Straßenverkehrs- und Ordnungswidrigkeitenrechts.

Leider sind nicht alle Fälle für die Studentische Rechtsberatung geeignet, denn die Beratung erfolgt ausschließlich durch Studierende der Rechtswissenschaften. Um sicherzustellen, dass Ihr Fall durch die studentischen Berater bearbeitet werden kann, wird eine Vorauswahl getroffen.
Es können weder Fälle aus dem Steuerrecht noch aus dem Strafrecht angenommen werden. Auch Fälle gegen die Philipps-Universität Marburg sind von der Bearbeitung ausgeschlossen.

Für die Fallbearbeitung muss weiterhin stets eine Frist von mindestens einem Monat eingeplant werden. Weiterhin darf der Gegenstandswert des Falles nicht höher als € 600,- sein.

Wir behalten uns die Bewertung des Falles auf Ausbildungsgeeignetheit und die Annahme zur Beratung ausdrücklich vor. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beratung.

Wie läuft die Beratung ab?

Nach einer ersten Schilderung des Sachverhalts über das Kontaktformular auf unserer Website werden wir Ihren Fall prüfen. Nach spätestens 14 Tagen erhalten Sie eine Mitteilung darüber, ob Ihr Fall geeignet scheint.

Nach einer positiven Antwort wird einer unserer Berater und Beraterinnen mit Ihnen Kontakt aufnehmen und ein persönliches Erstgespräch mit Ihnen vereinbaren. Hier wird der Sachverhalt noch einmal gemeinsam erörtert und im Anschluss der unentgeltliche Beratungsvertrag geschlossen.

Danach wird Ihr Berater oder Ihre Beraterin eine Einschätzung erarbeiten, diese mit den betreuenden Anwälten oder Anwältinnen besprechen und für Sie schriftlich festhalten.

Schließlich wird ein Zweitgespräch mit Ihnen vereinbart, in dem Ihnen Ihr Berater oder Ihre Beraterin die Ergebnisse und Handlungsoptionen mit Vor- und Nachteilen umfassend vorstellt. Sollten Sie danach noch weitere Fragen haben, steht Ihr Berater oder Ihre Beraterin natürlich auch weiterhin zu Ihrer Verfügung.