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Hinweise und Aufklärung

Gerne möchten wir Ihnen bei der Lösung Ihrer rechtlichen Probleme helfen.
Zuvor gilt es allerdings folgende Hinweise zu beachten:

1. Kein Beratungsanspruch

Wir behalten uns die Prüfung ihrer Anfrage auf Ausbildungsgeeignetheit vor.  Sie erhalten von uns eine Rückmeldung über das Ergebnis dieser Prüfung. Ein Beratungsanspruch entsteht jedoch frühestens mit dem Abschluss des Beratungsvertrages, nach einem ersten persönlichen Gespräch mit einem unserer Beraterinnen und Berater.

2. Unentgeltliche Beratung durch juristische Laien

Die Beratung erfolgt unentgeltlich und ausschließlich durch Studierende der Rechtswissenschaften, nicht durch zugelassen Anwältinnen und Anwälte. Die Studentische Rechtsberatung soll eine anwaltliche Beratung nicht ersetzen. Daher gelten die anwaltlichen Sorgfaltspflichten bei der Beratung weder direkt noch entsprechend. Die Vertraulichkeit und Verschwiegenheit wird im Rahmen des Beratungsvertrages (siehe 1.) zwischen den Studierenden und dem bzw. der einzelnen Beratenen vereinbart. Auch eine Dokumentations- und Rechenschaftspflicht wird dort festgelegt.

 3. Haftungsbeschränkung

Die Haftung der Beraterinnen und Berater für fehlerhafte Beratung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die vertraglich geschuldete Leistung bestimmt sich nach Maßgabe der von einem Laien bzw. einer Laiin zu erwartenden juristischen Kenntnisse und Fähigkeiten.

4. Streitwert und Fristen   

4.1. Wenn wir Ihren Fall annehmen, bemühen wir uns um eine schnellstmögliche Bearbeitung. Bis zum Abschluss des Beratungsvertrages (siehe 1.) sind Sie jedoch für die Einhaltung eventuell ablaufender Fristen selbst verantwortlich. Sollte baldiger Fristablauf drohen oder falls Sie diesbezüglich Unsicherheiten haben, kontaktieren Sie bitte direkt einen Anwalt bzw. eine Anwältin oder ergreifen Sie die in der Rechtsbehelfsbelehrung genannten Maßnahmen, sofern eine solche beigefügt ist.

4.2. Weiterhin können keine Fälle mit einem höheren Gegenstandswert als € 600,- bearbeitet werden. Beispielhaft ausgedrückt bedeutet dies, dass Sie weder mehr als € 600,- fordern, noch jemand mehr als € 600,- von Ihnen verlangen darf.

5. Datenschutzhinweis

Die von Ihnen im Kontaktformular angegebenen Daten werden zur Vorabprüfung Ihres Falles lediglich den Betreuerinnen und Betreuern sowie den Beraterinnen und Beratern innerhalb eines elektronischen Systems zugänglich gemacht. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen.


 

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