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Informationen zu Zusatzqualifikationen
Neben einer gezielten Vorbereitung auf das Examen und die Schwerpunktbereichsprüfung wird den Studierenden die Möglichkeit eröffnet, sich im Pharmarecht und privaten Baurecht weiter zu qualifizieren. Diese beiden Zusatzqualifikationen sind praxisorientiert, d.h. die Liste der Referentinnen und Referenten sowie der Ausbliderinnen und Ausbilder umfasst nicht nur Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, sondern auch Anwältinnen und Anwälte aus Kanzleien mit dem Schwerpunkt Privates Baurecht/Pharmarecht oder Juristinnen und Juristen, die in der Pharmaindustrie tätig sind. Durch die dreisemestrige Ausbildung werden Studierende, aber auch Referendare und Referendarinnen in die Lage versetzt, auf diesen beiden Rechtsgebieten besondere theoretische und praktische Erfahrungen zu sammeln und sich eine fachliche und damit außerordentliche Nische für den späteren Berufseinstieg und -alltag zu schaffen.
Das Schwerpunktprogramm Recht & Wirtschaft komplettiert die Palette der Zusatzqualifikationen. Studierende mit wirtschaftswissenschaftlichen Ambitionen können durch den Besuch bestimmter unternehmensrechtlicher und wirtschaftsrechtlicher Vorlesungen und das Bestehen der dazu gehörigen Prüfungen ein entsprechendes Zertifikat erwerben, das insoweit ihre interdisziplinäre Weiterbildung bezeugt.
Der Fachbereich Rechtswissenschaften der Philipps-Universität bietet seit 2002 für Studierende (ab dem 5. Fachsemester), Referendarinnen und Referendare und insbesondere Doktorandinnen und Doktoranden der Rechtswissenschaften die Zusatzqualifikation Pharmarecht an. Ferner richtet sich das Angebot ebenfalls an Studierende anderer Fachbereiche wie beispielsweise Pharmazie oder Medizin. Diese können durch die Teilnahme an der Zusatzqualifikation ihre pharmarechtliche Kompetenz nachweisen.
Bei der Konzeption und Durchführung dieser bundesweit einmaligen Qualifikationsmöglichkeit im Bereich des Pharmarechts, greift der Fachbereich auf Erfahrungen aus seiner langjährigen Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. und Unternehmen der Pharmaindustrie sowie mit Rechtsanwaltskanzleien in der Forschungsstelle für Pharmarecht zurück. Wie sich gezeigt hat, bietet dies Gewähr dafür, dass die Qualifikation den Bedürfnissen der Praxis entspricht. Das Qualifizierungsangebot ist auf drei Semester ausgelegt und kann ohne weiteres in das Studium eingebunden werden.
Der Fachbereich Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg bietet seinen Studierenden bereits seit dem Wintersemester 2004/05 eine bundesweit einmalige Zusatzqualifikation im privaten Baurecht an. Ermöglicht wird diese Zusatzqualifikation durch den Verein zur Förderung von Forschung und Lehre im privaten Baurecht an der Philipps-Universität in Marburg e.V. sowie die fachliche Zusammenarbeit mit dem Institut für Baurecht Freiburg im Breisgau e.V. und dem Netzwerk Bauanwälte. Der Fachbereich möchte mit dem Zertifikat die Berufseinstiegschancen der Studierenden in diesem attraktiven Bereich verbessern. Die auf drei Semester angelegten Veranstaltungen im Umfang von ca. 70 Doppelstunden können parallel zum Jurastudium besucht werden, richten sich aber auch an Referendare.
Recht und Wirtschaft erfahren in der heutigen Gesellschaft eine immer stärker werdende Verzahnung. Für eine Tätigkeit in Unternehmen, wirtschaftsrechtlich orientierten Anwaltskanzleien, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften, in der Unternehmensberatung sowie bei nationalen und internationalen Behörden, Verbänden und Organisationen benötigen Juristinnen und Juristen auch wirtschaftswissenschaftliche Kenntnisse und erhöhen dadurch ihre Berufschancen. Umgekehrt ist eine wirtschaftswissenschaftliche Absolventin, bzw. ein wirtschaftswissenschaftlicher Absolvent ohne Rechtskenntnisse für die spätere Berufsausübung meist unzureichend ausgebildet und nur schwer zu vermitteln.
Aus diesem Grund haben sich Professorinnen und Professoren der Fachbereiche Rechtswissenschaften und Wirtschaftswissenschaften der Philipps-Universität Marburg entschlossen, über die jeweilige Ausbildung hinaus ein Schwerpunktprogramm "Recht und Wirtschaft" anzubieten, das ein Marburger Markenzeichen ist. Dieses Programm hat bei interessierten Studierenden beider Fachbereiche großen Anklang gefunden und soll verstärkt fortgeführt werden.
Das Sozialrecht, das neben dem Recht der Kranken- und Pflegeversicherung, dem Recht der Renten- und Arbeitslosenversicherung auch das Recht der staatlichen – steuerfinanzierten – Daseinsvorsorgesysteme umfasst, nimmt in der Gesellschaft einen immer höheren Stellenwert ein. Daher bietet der Fachbereich Rechtswissenschaften eine Fachausbildung im Sozialrecht an. Diese Fachausbildung richtet sich an Studierende der Rechtswissenschaften, und kann jederzeit begonnen werden.
Auch für Studierende der Sozialwissenschaften ist das Sozialrecht von Bedeutung. Daher können Nebenfachstudierende im gleichen Rahmen und unter gleichen Voraussetzungen eine Zusatzqualifikation im Sozialrecht erwerben.