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Ablauf des Studiums der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg
In der folgenden Grafik finden Sie den Ablauf des Studiums grafisch dargestellt.
Das Rechtswissenschaftsstudium wird in Grund- sowie Hauptstudium unterteilt. Am Ende des Grundstudiums steht die Zwischenprüfung, welche bis spätestens zum 5. Fachsemester abgeschlossen sein muss. Am Ende des Hauptstudiums steht das erste Staatsexamen. Die Regelstudienzeit beträgt 10 Semester.
Grundstudium
Im Grundstudium müssen drei kleine Scheine erfolgreich bestanden werden. Ein Schein besteht aus jeweils einer bestandenen Hausarbeit und mindestens einer bestandenen Klausur in den drei Rechtsgebieten Bürgerliches Recht, Öffentliches Recht und Strafrecht. Die Hausarbeit wird in der vorlesungsfreien Zeit geschrieben. Die Klausuren werden innerhalb des Semesters geschrieben. Die bestandene Klausur und die bestandene Hausarbeit müssen aufeinander folgend bestanden werden. D.h. wird eine Hausarbeit bestanden, muss im darauf folgenden Semester die Klausur bestanden werden. Ist zuerst die Klausur bestanden, kann die Hausarbeit auch im Anschluss daran absolviert werden. Es gibt pro Rechtsgebiet drei Klausurtermine, es reicht allerdings eine bestandene Klausur zum Erlangen des Scheins aus. Sind alle drei kleinen Scheine bestanden, ist auch die Zwischenprüfung bestanden.
Es bietet sich an, parallel zum Grundstudium den Grundlagenschein in einem der Bereiche Rechtsgeschichte, Verfassungsgeschichte oder Grundzüge der juristischen Methodenlehre zu belegen. Das Bestehen einer Klausur in einer der eben genannten Veranstaltungen ist ausreichend. Gleichwohl empfiehlt sich ein Besuch aller Grundlagenveranstaltungen, da dort wichtige Grundlagen sowie das methodische Rüstzeug für das Studium vermittelt werden.
Hauptstudium
Im Hauptstudium müssen die drei großen Scheine in den Rechtsgebieten Bürgerliches Recht, Öffentliches Recht und Strafrecht bestanden werden. Diese bestehen ebenfalls aus einer Hausarbeit und einer Klausur. Hier gelten die selben Vorgaben wie bei den kleinen Scheinen, mit dem Unterschied, dass nun die Übungen für Fortgeschrittene besucht werden sollten. Mit dem Erlangen aller drei Scheine, gelten Studierende als Scheinfrei.
Parallel hierzu ist ein Sprachnachweis in Form eines Sprachscheins, sowie ein Schein über eine sogenannte Schlüsselqualifikation, wie beispielsweise Mediation oder Verhandlungsmanagement, zu erwerben. Informationen über die hier angebotenen Möglichkeiten finden eingeschriebene Studierende in Marvin.Praktika
Um die Prüfung für das erste Staatsexamen absolvieren zu dürfen, ist es für Studierende Pflicht in der vorlesungsfreien Zeit drei Praktika á jeweils einen Monat zu absolvieren. Diese können am Gericht, in der Verwaltung oder bei einem Anwalt absolviert werden.
Erfahrungsgemäß lohnt es sich, die Praktika so früh wie möglich zu absolvieren.
Weitere relevante Informationen finden Sie hier.Erstes Staatsexamen
Die staatliche Pflichtfachprüfung kann jeweils an vier Prüfungsterminen im Jahr (Februar, Juni, August, Oktober) abgelegt werden und besteht aus den drei Rechtsgebieten (drei zivilrechtliche, eine strafrechtliche und zwei öffentlich-rechtliche Klausuren). Das Prüfungsverfahren wird vom JPA, einer Unterbehörde des Justizministeriums Hessen durchgeführt. Abschließend findet eine mündliche Prüfung statt, in der das Zivilrecht, das Strafrecht und das Öffentliche Recht drei gleichrangige Prüfungsabschnitte bilden.
Die Erste juristische Prüfung („Erstes Staatsexamen“) setzt sich aus der staatlichen Pflichtfachprüfung – 70% der Gesamtnote – und der Schwerpunktprüfung – 30 % der Gesamtnote – zusammen.Schwerpunktbereichsstudium
Parallel hierzu läuft das Schwerpunktbereichsstudium. Aus den in Marburg angebotenen sechs Schwerpunktbereichen können Sie einen auswählen und müssen dort 2 von 3 Klausuren (je zweistündig) und ein Seminar bestehen, zu dem eine sechswöchige wissenschaftliche Hausarbeit gehört.
Die Schwerpunkte sind:
· Recht der Privatperson
· Recht des Unternehmens
· Medizin- und Pharmarecht
· Staat und Wirtschaft
· Völker- und Europarecht
· Nationale und Internationale Strafrechtspflege
· Recht der Digitalisierung
Mit dem Schwerpunktbereichsstudium kann frühestens mit bestandener Zwischenprüfung begonnen werden. Abschließen kann man das Schwerpunktbereichsstudium bis zu zwei Jahre nach Ablegung der staatlichen Pflichtfachprüfung.