Grundstudium
Die ersten Semester des Jurastudiums werden als Grundstudium bezeichnet. Hierbei handelt es sich um die Semester, die bis zur Zwischenprüfung absolviert werden. Im Grundstudium werden die Grundlagen für das Studium der Rechtswissenschaft gelegt. Das bedeutet, dass in den einzelnen juristischen Disziplinen (Strafrecht, Zivilrecht und öffentliches Recht) zunächst die grundlegenden Zusammenhänge erläutert werden.