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Studentische Rechtsberatung
Willkommen bei der Studentischen Rechtsberatung der Philipps-Universität Marburg!
- Sie haben Fragen zu Ihrem Mietverhältnis?
- Sie haben einem Bekannten Geld geliehen und er zahlt nicht zurück?
- Im Internet haben Sie unwissentlich ein Abo abgeschlossen und sollen jetzt zahlen?
- Sie hatten einen kleineren Verkehrsunfall und möchten sich beraten lassen?
Wenn Sie in solchen oder ähnlichen Fragen über Ihre rechtlichen Möglichkeiten informiert werden wollen oder allgemeine Rechtsfragen haben, der Gegenstandswert aber den Gang zum Anwalt nicht lohnt, dann finden Sie hier Hilfe.
Sie erhalten von uns unentgeltlich und unverbindlich außergerichtliche Rechtsberatung. Dazu zählt nicht nur die Analyse und Aufarbeitung der rechtlichen Situation, sondern auch die Darstellung Ihrer Handlungsoptionen und möglicher Vor- und Nachteile.
Die Beratung erfolgt dabei durch Studierende der Rechtswissenschaften im Rahmen eines Ausbildungsangebots des Fachbereichs Rechtswissenschaften. Das Beratungsangebot richtet sich primär an Angehörige der Universität. Bei ausreichender Kapazität ist auch eine Beratung von universitätsfremden Interessenten möglich, d.h. die Zugehörigkeit zur Universität ist keine Voraussetzung.
Überblick
Das Konzept der Studentischen Rechtsberatung stammt ursprünglich aus der US-Amerikanischen Juristenausbildung. Dort firmieren solche Projekte unter Bezeichnungen wie „Legal Aid Clinic“ oder „Live Client Clinic“. Gemeint ist damit stets die selbständige Rechtsberatung, nicht durch zugelassene Anwältinnen und Anwälte, sondern durch Jurastudierenden. Diese erhalten dadurch die Möglichkeit, ihre bereits erworbenen theoretischen Kenntnisse in der Praxis anzuwenden.
Die erfolgreiche Teilnahme an den Einführungsvorlesungen ermöglicht den Erwerb der Schlüsselqualifikation iSd § 9 Abs. 1 Nr. 2d JAG.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Rechtlicher Hintergrund
Während derartige Ausbildungsangebote in vielen Rechtsordnungen bereits seit langem zum Standard gehören, ist ein solches Projekt in Deutschland erst seit Einführung des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) und der damit einhergehenden Öffnung des Rechtsberatungsmonopols möglich. Der Gesetzgeber eröffnet damit ausdrücklich die Möglichkeit zur unentgeltlichen Rechtsberatung als gewünschte Form bürgerlich gesellschaftlichen Engagements.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was bringt eine Teilnahme an diesem Projekt?
Als Teilnehmerin bzw. Teilnehmer an der Studentischen Rechtsberatung bekommen Sie nicht nur vertiefte Kenntnisse in den entsprechenden Rechtsgebieten, sondern erlernen zugleich praktische Fähigkeiten, wie Gesprächsführungs- und Problemlösungskompetenz, sowie den Umgang mit praktischen Rechtsfällen. Damit wird Ihnen das Hineinwachsen in die Rolle der Anwältin bzw. des Anwalts erleichtert.
Unterstützt werden die Sie dabei von erfahrenen Praktikerinnen und Praktikern, die Sie anleiten und Ihnen für Rückfragen zur Verfügung stehen.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Bewerbung
Bewerbungen werden laufend entgegengenommen. Wenn Sie gern als Berater oder Beraterin bei der Studentischen Rechtsberatung einsteigen möchten, nehmen Sie hier Kontakt mit uns auf.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was bringt eine Teilnahme an diesem Projekt?
Als Teilnehmerin bzw. Teilnehmer an der Studentischen Rechtsberatung bekommen Sie nicht nur vertiefte Kenntnisse in den entsprechenden Rechtsgebieten, sondern erlernen zugleich praktische Fähigkeiten, wie Gesprächsführungs- und Problemlösungskompetenz, sowie den Umgang mit praktischen Rechtsfällen. Damit wird Ihnen das Hineinwachsen in die Rolle der Anwältin bzw. des Anwalts erleichtert.
Unterstützt werden die Sie dabei von erfahrenen Praktikerinnen und Praktikern, die Sie anleiten und Ihnen für Rückfragen zur Verfügung stehen.
Der Beratungsablauf
Nachfolgend finden Sie alle nötigen Informationen zum Ablauf der Fallbearbeitung und eine Auflistung der Fälle, die von der studentischen Rechtsberatung behandelt werden können.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Welche Fälle können wir bearbeiten?
Grundsätzlich übernehmen wir Fälle aus dem Bereich des Zivilrechts, des öffentlichen Rechts sowie des Straßenverkehrs- und Ordnungswidrigkeitenrechts. Leider sind nicht alle Fälle für die Studentische Rechtsberatung geeignet, denn die Beratung erfolgt ausschließlich durch Studierende der Rechtswissenschaften. Um sicherzustellen, dass Ihr Fall durch die studentischen Berater bearbeitet werden kann, wird eine Vorauswahl getroffen.
Es können weder Fälle aus dem Steuerrecht noch aus dem Strafrecht angenommen werden. Auch Fälle gegen die Philipps-Universität Marburg sind von der Bearbeitung ausgeschlossen. Für die Fallbearbeitung muss weiterhin stets eine Frist von mindestens einem Monat eingeplant werden. Weiterhin darf der Gegenstandswert des Falles nicht höher als € 600,- sein. Wir behalten uns die Bewertung des Falles auf Ausbildungsgeeignetheit und die Annahme zur Beratung ausdrücklich vor. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beratung.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie läuft die Beratung ab?
Nach einer ersten Schilderung des Sachverhalts über das Kontaktformular auf unserer Website werden wir Ihren Fall prüfen. Nach spätestens 14 Tagen erhalten Sie eine Mitteilung darüber, ob Ihr Fall geeignet scheint. Nach einer positiven Antwort wird einer unserer Berater und Beraterinnen mit Ihnen Kontakt aufnehmen und ein persönliches Erstgespräch mit Ihnen vereinbaren. Hier wird der Sachverhalt noch einmal gemeinsam erörtert und im Anschluss der unentgeltliche Beratungsvertrag geschlossen. Danach wird Ihr Berater oder Ihre Beraterin eine Einschätzung erarbeiten, diese mit den betreuenden Anwälten oder Anwältinnen besprechen und für Sie schriftlich festhalten. Schließlich wird ein Zweitgespräch mit Ihnen vereinbart, in dem Ihnen Ihr Berater oder Ihre Beraterin die Ergebnisse und Handlungsoptionen mit Vor- und Nachteilen umfassend vorstellt. Sollten Sie danach noch weitere Fragen haben, steht Ihr Berater oder Ihre Beraterin natürlich auch weiterhin zu Ihrer Verfügung.
Einen Fall melden
Gerne möchten wir Ihnen bei der Lösung Ihrer rechtlichen Probleme helfen. Zuvor gilt es allerdings folgende Hinweise zu beachten:
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kein Beratungsanspruch
Wir behalten uns die Prüfung ihrer Anfrage auf Ausbildungsgeeignetheit vor. Sie erhalten von uns eine Rückmeldung über das Ergebnis dieser Prüfung. Ein Beratungsanspruch entsteht jedoch frühestens mit dem Abschluss des Beratungsvertrages, nach einem ersten persönlichen Gespräch mit einem unserer Beraterinnen und Berater.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Unentgeltliche Beratung durch juristische Laien
Die Beratung erfolgt unentgeltlich und ausschließlich durch Studierende der Rechtswissenschaften, nicht durch zugelassen Anwältinnen und Anwälte. Die Studentische Rechtsberatung soll eine anwaltliche Beratung nicht ersetzen. Daher gelten die anwaltlichen Sorgfaltspflichten bei der Beratung weder direkt noch entsprechend. Die Vertraulichkeit und Verschwiegenheit wird im Rahmen des Beratungsvertrages (siehe 1.) zwischen den Studierenden und dem bzw. der einzelnen Beratenen vereinbart. Auch eine Dokumentations- und Rechenschaftspflicht wird dort festgelegt.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Haftungsbeschränkung
Die Haftung der Beraterinnen und Berater für fehlerhafte Beratung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die vertraglich geschuldete Leistung bestimmt sich nach Maßgabe der von einem Laien bzw. einer Laiin zu erwartenden juristischen Kenntnisse und Fähigkeiten.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Streitwert und Fristen
Wenn wir Ihren Fall annehmen, bemühen wir uns um eine schnellstmögliche Bearbeitung. Bis zum Abschluss des Beratungsvertrages (siehe erster Punkt) sind Sie jedoch für die Einhaltung eventuell ablaufender Fristen selbst verantwortlich. Sollte baldiger Fristablauf drohen oder falls Sie diesbezüglich Unsicherheiten haben, kontaktieren Sie bitte direkt einen Anwalt bzw. eine Anwältin oder ergreifen Sie die in der Rechtsbehelfsbelehrung genannten Maßnahmen, sofern eine solche beigefügt ist.
Weiterhin können keine Fälle mit einem höheren Gegenstandswert als € 600,- bearbeitet werden. Beispielhaft ausgedrückt bedeutet dies, dass Sie weder mehr als € 600,- fordern, noch jemand mehr als € 600,- von Ihnen verlangen darf.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Datenschutzhinweis
Die von Ihnen im Kontaktformular angegebenen Daten werden zur Vorabprüfung Ihres Falles lediglich den Betreuerinnen und Betreuern sowie den Beraterinnen und Beratern innerhalb eines elektronischen Systems zugänglich gemacht. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kontaktaufnahme
Um Kontakt mit der studentischen Rechtsberatung aufzunehmen können Sie entweder das folgende Kontaktformular aufrufen oder Sich per E-Mail an uns wenden.