Hauptinhalt
Allgemeine Informationen über die Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung ist der Nachweis für das Bestehen der Übungen für Anfänger des Grundstudiums und stellt den Übergang in das Hauptstudium dar.
Die Studierenden der Philipps-Universität Marburg haben eine Zwischenprüfung abzulegen. Die Zwischenprüfung schließt das Grundstudium ab. Sie soll der Feststellung dienen, ob das Ziel des Grundstudiums erreicht ist und der Studierende sich die inhaltlichen Grundlagen des Bürgerlichen Rechts, des Öffentlichen Rechts und des Strafrechts angeeignet sowie ein methodisches Instrumentarium erworben hat, um das weitere Studium erfolgreich zu gestalten.
Ein erfolgreicher Abschluss der Zwischenprüfungsleistungen im Bürgerlichen Recht, Strafrecht und Öffentlichen Recht ist Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme an der Übung für Fortgeschrittene im jeweiligen Rechtsgebiet.
Die Zwischenprüfung wird durch die erfolgreiche Teilnahme an den Übungen für Anfänger im Bürgerlichen Recht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht abgelegt. Die Anfängerübungen sollen in jedem Semester angeboten werden. Zwischenprüfungsleistungen sind Leistungskontrollen in der Form von Aufsichtsarbeiten und Hausarbeiten. Zu jeder Übung gehören drei Aufsichtsarbeiten und zwei Hausarbeiten; die Hausarbeiten werden in der vorlesungsfreien Zeit angefertigt.
Eine Übung für Anfänger ist erfolgreich absolviert, wenn der Studierende mindestens eine Aufsichtsarbeit und eine zu dieser Übung gehörende Hausarbeit mit mindestens ausreichender Bewertung (4 Punkte) geschrieben hat.
Rücktritt von der Anmeldung zu Zwischenprüfungsleistungen:
Von den Zwischenprüfungsleistungen kann bis spätestens einen Arbeitstag vor der ersten Aufsichtsarbeit zurückgetreten werden. Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten.
- Innerhalb der Anmeldefrist.
Innerhalb der Anmeldefrist kann sich von der entsprechenden Zwischenprüfungsleistung einfach über Marvin wieder abgemeldet werden - Außerhalb der Anmeldefrist
Ist die Anmeldefrist verstrichen, kann bis einen Arbeitstag vor der ersten Aufsichtsarbeit in dem jeweiligen Fach von den Zwischenprüfungsleistungen zurückgetreten werden. Hierfür verwenden Sie bitte das Formular aus dem folgenden Link.
Dieses muss entweder ausgefüllt, unterschrieben und in zweifacher Ausfertigung persönlich oder per Post an das Prüfungsamt geschickt werden, dann wird das zweite Formular von Seiten des Prüfungsamtes des Fachbereichs abgestempelt als
Nachweis der Fristwahrung
oder ausgefüllt, unterschrieben und per Scan (immer PDF!) an pruefungsamt-fb01@jura.uni-marburg.de geschickt werden. Bei elektronischer Versendung bitte nur ein Formular schicken, das Absendedatum der Mail (immer über students-Account) gilt als Nachweis der Fristwahrung.
Antragsformular für den Rücktritt von Zwischenprüfungsleistungen
Sprechzeiten des Prüfungsamtes: Montag u. Dienstag 14:00–15:00 Uhr; Donnerstag u. Freitag 09:00–11:00 Uhr.
Die Präsentation von der Informationsveranstaltung zur Zwischenprüfung am 24.10.2024. finden Sie hier(PDF).
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Zwischenprüfungsordnung
Die aktuelle Zwischenprüfungsordnung finden Sie hier: Zwischenprüfungsordnung
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Bestehen der Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung wird durch die erfolgreiche Teilnahme an den Übungen für Anfänger im Bürgerlichen Recht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht abgelegt. Die Anfängerübungen sollen in jedem Semester angeboten werden. Zwischenprüfungsleistungen sind Leistungskontrollen in der Form von Aufsichtsarbeiten und Hausarbeiten. Zu jeder Übung gehören drei Aufsichtsarbeiten und zwei Hausarbeiten; die Hausarbeiten werden in der vorlesungsfreien Zeit angefertigt.
Eine Übung für Anfänger ist erfolgreich absolviert, wenn der Studierende mindestens eine Aufsichtsarbeit und eine zu dieser Übung gehörende Hausarbeit mit mindestens ausreichender Bewertung (4 Punkte) geschrieben hat.Hausarbeit und Klausur bestanden:
► kleiner Schein (ausgestellt vom Übungsleiter)
= Zulassungsvoraussetzung für die Übung für Fortgeschrittene im jeweiligen Fach3 kleine Scheine bestanden:
► Zwischenprüfungszeugnis (ausgestellt vom Zwischenprüfungsamt)
= Zulassungsvoraussetzung zur Ersten PrüfungInhalt ausklappen Inhalt einklappen Wiederholung der Scheine
Wird ein kleiner Schein einmal nicht bestanden, so gibt es einen Wiederholungsversuch.
Wird ein kleiner Schein zum zweiten Mal nicht bestanden, so ist die Zwischenprüfung endgültig nicht bestanden und der oder die Studierende wird Zwangsexmatrikuliert.ist die Zwischenprüfung bis zum Ende des 5. Semesters nicht bestanden, gilt diese als endgültig nicht bestanden und der oder die Studierende wird Zwangsexmatrikuliert.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Dopplung der Scheine
In der Belegungsempfehlung ist die sogenannte Dopplung der Scheine vorgesehen. Studierende können in jedem Semester nur einen Schein ablegen oder sich dafür entscheiden in einem Semester an zwei Übungen teilzunehmen und damit zwei Scheine in einem Semester zu bestehen. Hierfür muss natürlich die Hausarbeit und die Klausuren in zwei anstatt einer Übung bestanden werden.
Der Fachbereich empfiehlt eine Dopplung der kleinen Scheine im 3. Semester. Die großen Scheine stellen einen größeren Lernaufwand dar, aber auch hier ist eine Dopplung möglich.
Die Dopplung muss nicht beantragt werden, Studiernde können sich einfach für zwei Hausarbeiten/Klausuren anmelden.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Empfehlung zur Reihenfolge der Belegung der Übungen
2. Semester
Übung im Strafrecht für Anfänger
3. Semester
Übung im Zivilrecht für Anfänger
Übung für Öffentlichen Recht für Anfänger
4. Semester
Übung für Fortgeschrittene im Strafrecht
5. Semester
Übung für Fortgeschrittene im Zivilrecht
6. Semester
Übung für Fortgeschrittene im Öffentlichen RechtEs werden nach Möglichkeit in jedem Semester alle drei kleinen Übungen angeboten. In jeder Übung werden 2 Hausarbeiten und 3 Klausuren gestellt. Die erste Hausarbeit wird i.d.R. schon zum Beginn der Semesterferien ausgegeben, die dem Semester, in dem die Übung stattfindet, vorausgehen. Die zweite Hausarbeit wird dann in den Semesterferien gestellt, die auf das Semester folgen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Zwischenprüfung finden Sie hier:
Ablauf der Zwischenprüfung
Informationen zur Zwischenprüfung
Ansprechpartner
Hinweis: Mails von Studierenden der Philipps-Universität Marburg werden nur dann beantwortet, wenn sie über den Students-Account verschickt werden.
Für fachspezifische Fragen steht Ihnen die Studienberatung zur Verfügung.
Für organisatorische Fragen wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt des Fachbereichs.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Allgemeine Studienberatung
Frau Petra Zrenner
Philipps-Universität Marburg
Fachbereich 01 - Rechtswissenschaften
Landgrafenhaus, Raum 001
Universitätsstraße 6
Marburg (Lahn)
Sprechzeiten:
Montag 9:00–11:00 Uhr
Dienstag 14:00–16:00 Uhr
Mittwoch keine Sprechstunde!
E-Mail: studienberatung-fb01@jura.uni-marburg.de
Tel.: +49 6421 28 23102Herr Aykin Kalafatas
Philipps-Universität Marburg
Fachbereich 01 - Rechtswissenschaften
Landgrafenhaus, Raum 007
Universitätsstraße 6
Marburg (Lahn)
Sprechzeiten:
Dienstag 10:00–12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
E-Mail: studienberatung-fb01@jura.uni-marburg.de
Tel.: +49 6421 28 23210Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Prüfungsamt
Frau Susanne Rhiel
Philipps-Universität Marburg
Fachbereich 01 - Rechtswissenschaften
Landgrafenhaus, Raum 0021
Universitätsstraße 7
35032 Marburg
Sprechzeiten:
Montag u. Dienstag 14:00–15:00 Uhr
Donnerstag u. Freitag 09:00–11:00 Uhr.
E-Mail: susanne.rhiel@jura.uni-marburg.de
Tel.: +49 6421 28 23101
Fax: +49 6421 28 23181