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Pflichtpraktika
Zur erfolgreichen Zulassung zur ersten juristischen Prüfung ist das Absolvieren dreier Praktika Voraussetzung. Die Praktika müssen in der vorlesungsfreien Zeit durchgeführt werden. Es ist jeweils ein Praktikumszeitraum von mindestens einen Monat vorgesehen. Daher wird es seitens der Universität empfohlen, mit der Durchführung der Praktika möglichst früh im Studium (Grundstudium) zu beginnen.
Eines der drei Praktika muss als Gerichtspraktikum absolviert werden. Die anderen beiden Praktika sind sogenannte Wahlpraktika.
Alle wichtigen Informationen über die praktische Studienzeit finden Sie auf der Seite des Justizprüfungsamtes.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ausbildungsplan des Justizprüfungsamtes
Hier finden Sie den Ausbildungsplan des Justizprüfungsamtes.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Merkblatt
Das Merkblatt des Justizprüfungsamtes enthält alle wichtigen Informationen, die Sie zur erfolgreichen Durchführung der drei Pflichtpraktika benötigen.
Sie finden das Merkblatt hier: MerkblattInhalt ausklappen Inhalt einklappen Einführung in das Verfahrensrecht
Diese kurze Einführung in das Verfahrensrecht richtet sich an Studierende der Rechtswissenschaften, die ihr Pflichtpraktikum bei der Justiz zu absolvieren haben. Sie soll dabei helfen, einen ersten Einblick in das gerichtliche Verfahrensrecht zu gewinnen.
Eine Gliederung der Veranstaltung finden Sie hier: Einführung in das Verfahrensrecht (PDF)Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Bescheinigung über die Teilnahme
Die Bescheinigung über die Teilnahme an einem Praktikum finden Sie hier: Bescheinigung über die Teilnahme an den praktischen Studienzeiten (PDF)
Diese wird zur Anmeldung für die erste juristische Prüfung benötigt.
Gerichtspraktikum
Gerichtspraktika finden grundsätzlich bei allen Landgerichten in Hessen und beim Amtsgericht Offenbach statt.
Die Gerichtspraktika werden durch das Justizprüfungsamt Hessen verwaltet.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Anmeldung
Die Anmeldung ist an das Landgericht zu richten, in dessen Bezirk die Studentin oder der Student den ersten Wohnsitz hat; wer im Bezirk des Amtsgerichts Offenbach wohnt, hat sich dort anzumelden. Ist ein Wohnort im Land Hessen nicht vorhanden, ist der Studienort maßgebend.
Zugelassen werden kann nur, wer die Vorlesungszeiten des zweiten Studienhalbjahres beendet hat.
Das Anmeldeformular finden Sie hier: Anmeldung Gerichtspraktikum
Es ist darauf zu achten, dass die Anmeldeformulare gut lesbar und vollständig ausgefüllt werden, sodass eine weitere Bearbeitung möglich ist.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Durchführung
Die Praktika werden in Gruppen von in der Regel nicht mehr als 25 Personen durchgeführt, die von Studienleiterinnen oder Studienleitern betreut werden.
Es wird zweimal jährlich in den vorlesungsfreien Zeiten angeboten. Die genauen Termine werden durch Aushang bei den Fachbereichen bekannt gemacht.
Es besteht kein Anspruch auf Zulassung zu einem bestimmten Gruppenpraktikum. Die Entscheidung über die Zulassung zu einem Gruppenpraktikum wird spätestens vier Wochen vor dessen Beginn bekannt gegeben. Bewerben sich mehr Studentinnen und Studenten um die Teilnahme an einem Gruppenpraktikum als Teilnehmerplätze vorhanden sind, sollen höhere Semester bevorzugt berücksichtigt werden
Verwaltungspraktikum
Als eines der Wahlpraktika kann ein Verwaltungspraktikum absolviert werden. Es gibt die Möglichkeit, das Verwaltungspraktikum als Einzel- oder Gruppenpraktikum, welches von den Regierungspräsidien angeboten wird, zu absolvieren. Modalitäten und Termine werden regelmäßig auf der Fachbereichsseite bekannt gemacht.
Das Anmeldeformular finden Sie hier: Anmeldung Verwaltungsspraktikum (als Gruppenpraktikum)
Wahlpraktikum
Der Termin zur Ableistung eines Einzelpraktikums im Wahlbereich kann mit der Praktikumsstelle frei vereinbart werden, muss jedoch innerhalb der vorlesungsfreien Zeiten liegen. Um einen Platz für die Ableistung eines Einzelpraktikums muss sich jede Studentin und jeder Student selbst bemühen. Anträge auf Zulassung zum Einzelpraktikum sind unmittelbar an die Praktikumsstelle zu richten.
Die Dauer darf einen Monat nicht unterschreiten (also nicht nur vier Wochen betragen).
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Mögliche Praktikumsstellen
1. Gesetzgebende Körperschaften
2. Verwaltungsbehörden
3. Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts,
4. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten,
5. Rechtsabteilungen von Verbänden und Wirtschaftsunternehmen,
6. sonstigen Stellen, die Studentinnen und Studenten Einblick in die Rechts- und Verwaltungspraxis vermitteln können, mit Ausnahme der Gerichte und Staatsanwaltschaften.
Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Sie das Praktikum anrechnen lassen können, wenden Sie sich bitte an das Justizprüfungsamt des Landes Hessen.
Anmeldefristen Verwaltungspraktikum und Gerichtspraktikum
Art des Praktikums | findet statt | Anmeldeschluss | ||
Verwaltungspraktikum | Frühling | 2025 | 24.02.2025 bis 23.03.2025 | 01.12.2024 |
Verwaltungspraktikum | Herbst | 2025 | 02.09.2025 bis 01.10.2025 | 15.05.2025 |
Gerichtspraktikum | Frühling | 2025 | 24.02.2025 bis 23.03.2025 | 01.12.2024 |
Gerichtspraktikum | Herbst | 2025 | 02.09.2025 bis 01.10.2025 | 15.05.2025 |
Bei Fragen zur Anrechnung eines Praktikums wenden Sie sich bitte an die Studienberatung des FB01.