15.03.2024 Wichtige Informationen für Nebenfachstudierende Sommersemester 2024
1. Anmeldefrist für Prüfungen über MARVIN: 15.04.2024-28.04.2024
2. Es gilt nur die explizite Anmeldung zur Prüfung!!!
Lediglich bei der Veranstaltung Grundkurs Strafrecht II (4 SWS), die an das Modul Vertiefung Strafrecht I geknüpft ist, melden Sie sich für die Vorlesung an.
3. Um eine mögliche Wiederholungsprüfung in Betracht ziehen zu können, gelten folgende Regeln: Es muss entweder ein Attest (Rücktritt mit Attest) vorgelegt oder eine schriftlich glaubhafte Darlegung eines Rücktrittgrundes (anerkannter Rücktritt) an die Nebenfachstudienberatung (nebenfachstudienberatung@jura.uni-marburg.de) gerichtet werden. Bei Nichtantritt zum Ersttermin ohne begründete Entschuldigung kann kein Wiederholungsversuch angetreten werden. Die nächste Möglichkeit die Prüfung abzulegen steht den Studierenden dann erst wieder mit dem nächsten regulären Prüfungstermin zur Verfügung.