12.10.2023 Wichtige Informationen für Nebenfachstudierende WiSe 2023/2024
1. Anmeldefrist für Prüfungen über MARVIN: 16.10.2023-29.10.2023
2. Es gilt nur die explizite Anmeldung zu einer Prüfung!!!
Lediglich die Vorlesungen
Strafrecht Grundkurs II (4 SWS), die an das Modul Strafrecht Vertiefung I
sowie
Allgemeines Verwaltungsrecht (4 SWS), die an das Modul Verwaltungsrecht
angeknüpft sind, können/müssen entsprechend belegt werden.
3. Um eine mögliche Wiederholungsprüfung in Betracht ziehen zu können, gelten folgende Regeln: Es muss entweder ein Attest (Rücktritt mit Attest) vorgelegt oder eine schriftlich glaubhafte Darlegung eines Rücktrittgrundes (anerkannter Rücktritt) an die Nebenfachstudienberatung (nebenfachstudienberatung@jura.uni-marburg.de) gerichtet werden. Bei Nichtantritt zum Ersttermin ohne begründete Entschuldigung kann kein Wiederholungsversuch angetreten werden. Die nächste Möglichkeit die Prüfung abzulegen steht den Studierenden dann erst wieder mit dem nächsten regulären Prüfungstermin zur Verfügung.