19.01.2022 Information zur Semester- und Prüfungsplanung
Liebe Studierende,
gestern fand ein Gespräch zwischen dem Studiendekanat und Vertretern der Fachschaft statt, über dessen Ergebnisse wir Sie gern informieren möchten:
Zunächst einmal möchten wir nochmals hervorheben, dass wir – wie von Frau Vizepräsidentin Korn in ihrer E-Mail vor Weihnachten beschrieben – das Wintersemester in gleicher Form weiterführen wollen wie vor Weihnachten. Das bedeutet, dass die in Präsenz angekündigten Veranstaltungen auch bis zum Semesterende in Präsenz stattfinden (sofern die derzeit geltenden Rechtsverordnungen des Landes Hessen sich nicht ändern). Dabei und auch für die Klausurphase gilt weiterhin die 3G-Regel für den Zugang zu Veranstaltungen und Klausuren, und es besteht natürlich weiterhin Maskenpflicht. Für die Klausuren im Ersttermin haben wir mit der Fachschaft eine erweiterte Abmeldemöglichkeit bis einschließlich Freitag, 4. Februar, vereinbart, d.h. Sie können sich von Klausuren, für die Sie sich angemeldet haben, bis zu diesem Tag wieder abmelden. Die Anmeldung zur zweiten Prüfungsperiode ist für Studierende, die nicht zum ersten Prüfungstermin angemeldet sind, bereits ab dem 05. Februar 2022 möglich. Für alle anderen Studierenden ist eine erneute Anmeldung möglich, sobald ein „nicht bestanden“ im Ersttermin eingetragen wurde. Die Anmeldung zur zweiten Prüfungsperiode endet für alle am 14. März um Mitternacht.
Wie Frau Vizepräsidentin Korn in ihrer E-Mail vom 23.12. erläutert hat, ist die die „Verordnung zur Bewältigung der Auswirkungen der SARS-CoV-2-Pandemie im Hochschulbereich“ durch das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK) angepasst worden. Damit besteht die Möglichkeit, einmalig eine endgültig nicht bestandene Prüfung zu wiederholen (es sei denn das Nichtbestehen wäre durch einen Täuschungsversuch entstanden) auch im Wintersemester 2021/22. Andere Arten von „Freiversuchen“ sind (und waren) weder durch unsere Prüfungsordnungen noch durch die „Satzung der Philipps-Universität Marburg über Abweichungen im Zulassungs-, Studien- und Prüfungsrecht während der SARS-CoV-2-Pandemie“ (https://www.uni-marburg.de/de/universitaet/administration/recht/studprueo/corona-satzung_2021.pdf) vorgesehen.
Die Planung für das Sommersemester sieht zurzeit die Durchführung des Semesters in Präsenz vor. Natürlich müssen wir abwarten, ob die Durchführung in Präsenz ab April möglich und durch Verordnungen gedeckt ist. Die Informationen der Universität Marburg zur Coronasituation finden Sie weiterhin hier: www.uni-marburg.de/corona, die des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften hier: www.uni-marburg.de/de/fb02/corona-fb02.
Wir hoffen, dass diese Informationen Ihnen die weitere Semester- und Klausurenplanung erleichtern. Für Anmerkungen und Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.
Herzliche Grüße
Prof. Dr. Torsten Wulf, Dr. Regine Reck und Kai Brenneke
für den Fachbereich Wirtschaftswissenschaften