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Vorkorrektur
In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass einzelne Studierende bereits unmittelbar nach dem Prüfungstermin Bescheid über das Bestehen einer Klausur benötigen und aufgrund einer besonderen Dringlichkeit die reguläre Notenbekanntgabe nicht abwarten können. In diesen Fällen führen wir für Sie gerne eine sogenannte Vorkorrektur Ihrer Klausur durch.
Bevor Sie eine Vorkorrektur beantragen, beachten Sie jedoch bitte unbedingt die folgenden Hinweise zum Ablauf und den Voraussetzungen:
Allgemeine Hinweise und Regelungen zu Anträgen auf Vorkorrektur
- Vorkorrekturen sind grundsätzlich unfair. Sie führen zu einer bevorzugten Behandlung einzelner Studierender und benachteiligen all diejenigen, für die keine Vorkorrektur vorgenommen wird. Sie stehen im Widerspruch zu dem im Prüfungsrecht besonders gebotenen Grundsatz der Chancengleichheit.
- Vorkorrekturen dürfen daher nur in solchen Ausnahmefällen vorgenommen werden, in denen sie notwendig und geeignet sind um einen bei Abwarten der regulären Korrekturfrist drohenden individuellen Nachteil abzuwenden.
- Vorkorrekturen müssen rechtzeitig vorab, d.h. mindestens eine Woche vor dem entsprechenden Klausurtermin, formlos schriftlich beantragt werden. Den Antrag reichen Sie bitte bei der AG TIM per E-Mail an tim@wiwi.uni-marburg.de ein. Alternativ kann eine Vorkorrektur auch über das Prüfungsbüro beantragt werden.
- Der Antrag sollte eine kurze und stichhaltige Begründung der Notwendigkeit der Vorkorrektur beinhalten. Sämtliche Angaben sind dabei durch entsprechende, in Kopie beigefügte, Nachweise zu belegen.
- In den folgenden Fällen sind Vorkorrekturen typischerweise zulässig:
- Bezug von Ausbildungsförderung im Zeitraum unmittelbar nach dem Klausurtermin, für deren Bewilligung der Leistungsnachweis dringend erforderlich ist (bspw. Leistungsnachweis nach § 48 BAföG);
- Bewerbungsfristen für ein Austauschprogramm, ein Stipendium, oder ein Praktikum, für das die Klausur nachweislich bestanden sein muss;
- ein Studienortwechsel, für den der Leistungsnachweis innerhalb einer verkürzten Frist vorliegen muss (bspw. Bewerbungsfrist für die Einschreibung an einer ausländischen Universität);
- Bewerbungsfristen für Lehrveranstaltungen einer anderen AG (Professur), für die die bestandene Klausur Teilnahmevoraussetzung ist;
- Zulassung zur Abschlussarbeit bei bestehender Betreuungszusage einer anderen AG (Professur), sofern die bestandene Klausur laut geltender Prüfungsordnung eine konstitutive Voraussetzung dafür darstellt.
- Im Rahmen der Vorkorrektur wird lediglich festgestellt, ob die Prüfung bestanden ist. Das Ergebnis wird seitens der Arbeitsgruppe innerhalb von 1-2 Tagen nach dem Klausurtermin an das Prüfungsbüro übermittelt. Dort wird auf Wunsch der entsprechende Leistungsnachweis ausgestellt. Eine Notenbekanntgabe erfolgt im Rahmen der Vorkorrektur grundsätzlich nicht.