Hauptinhalt
FAQs zur Formatierung von schriftlichen Arbeiten
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Welche formellen Anforderungen muss ich bei meiner schriftlichen Arbeit beachten?
Egal ob Sie ein Portfolio, Essay, eine Hausarbeit oder die Bachelor- bzw. Masterarbeit bei uns schreiben - die Länge der einzelnen Arbeiten unterscheidet sich natürlich, die übrigen formellen Anforderungen sind allerdings gleich. Was dabei im Einzelnen zu beachten ist, haben wir Ihnen in unserem Leitfaden zu den Anforderungen an schriftliche Arbeiten zusammengefasst. Nutzen Sie auch gerne unsere Formatvorlage - damit können ganz grundsätzliche formelle Anforderungen schon mal nicht schief gehen.
In unserem Leitfaden geben wir Ihnen zudem einige wertvolle Tipps zum Schreiben, damit Ihre schriftliche Arbeit zu einem vollen Erfolg wird. Beachten Sie darüber hinaus unsere weiterführenden Hinweise unter Studium > Schriftliche Arbeiten.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie viele Seiten darf ich maximal schreiben und welche Elemente meiner schriftlichen Arbeit zählen mit zum Umfang?
Der Umfang Ihrer schriftlichen Arbeit hängt von der Art der Arbeit ab. Es gilt:
- Portfolio: 5 Seiten
- Essay: 10 Seiten
- Hausarbeit 15 Seiten
- Bachelorarbeit: 30 Seiten
- Masterarbeit: 80 Seiten
Alle Textumfänge verstehen sich ± 10 Prozent inkl. Abbildungen und Tabellen, aber exkl. Verzeichnisse oder sonstiger Anhänge.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich verfasse meine Masterarbeit als wissenschaftliches Paper. Was muss ich beachten?
Wenn Sie Ihre Masterarbeit als wissenschaftliches Paper verfassen, gibt es einige Abweichungen von der klassischen Masterarbeit; denn es gelten die formellen Anforderungen des jeweiligen Zielorgans, bei welchem das Paper nach Fertigstellung eingereicht werden soll.
Deckblatt, Inhalts-, Abbildungs- und Tabellenverzeichnis, Anhang und eidesstattliche Erklärung benötigen Sie dennoch, um den Anforderungen der Prüfungsordnung gerecht zu werden. Inspirationen, wie diese Teile ausgestaltet werden können, erhalten Sie in unserem Leitfaden zu den Anforderungen an schriftliche Arbeiten.
Da der Sie Betreuende als Ko-Autor fungiert, ist zudem offenzulegen, welche Teile der Papers eigenständig erstellt wurden und wo Sie Unterstützung erhalten haben.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Im Leitfaden habe ich keine Antwort auf meine Frage gefunden. Was nun?
Herzlichen Glückwunsch - Sie sind über eine Detailfrage gestolpert, für die wir keine Standard-Antwort parat haben, da sie zu selten aufkommt. Bitte finden Sie selbstständig eine sinnvolle Lösung. Vorher sollten Sie aber in die Literatur geschaut haben, da Sie dennoch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht der/die erste sein werden, der/die sich diese Frage gestellt hat.