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Auslandspraktikum

Praktika im Ausland fördern den Transfer von theoretischen Wissen und praktischer Anwendung, Erfahrungen im beruflichen Alltag eines anderen Landes, interkulturelle Kompetenzen und die persönliche Entwicklung. 

Praktika im europäischen und außer-europäischen Ausland können durch das Erasmus+ Programm (Erasmus Practical Placements) gefördert werden. Studium und Praktikum im Ausland können dabei auch kombiniert werden. Die Koordination von Praktika im Rahmen des Erasmus+ Programms erfolgt über das Referat für Europäische Bildungsprogramme. Informationen über Praktika weltweit, weitere Praktika-Programme sowie über die Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie auf den Webseiten des International Office

Anerkennung von Auslandspraktika

Freiwillige Praktika können in Studiengängen, die die Module "Schlüsselqualifkationen" bzw. "Key Qualifications" oder das Modul "Praktikerveranstaltung" vorsehen, im Umfang von maximal 6 LP anerkannt werden. Das Prüfungsbüro kann Empfehlungsschreiben für die Bewerbung ausstellen, aber kein Pflichtpraktikum bescheinigen.

Für die Anerkennung gilt:

  • Das Praktikum muss in einem wirtschaftswissenschaftlichen Bereich absolviert werden.
  • Das Praktikum soll eine Reflexion der bereits im Studium erworbenen Kompetenzen im Hinblick auf die Anforderungen der Berufswelt ermöglichen. Dies muss aus dem Praktikumsbericht hervorgehen. Aus diesem Grund werden auch nur Praktika anerkannt, die während des Studiums absolviert wurden.
  • Das Praktikum muss eine Dauer von mindestens 4 Wochen aufweisen.
  • Der Leistungsnachweis erfolgt durch Einreichen eines von der Praktikumsbetreuerin bzw. dem Betreuer testierten, 3-4-seitigen Praktikumsberichts im Prüfungsbüro.

Die Bescheinigung für ein Pflichtpraktikum in den Studiengängen "International Business Management", "Europa: Integration und Globalisierung" und "Politische Integration und Globalisierung" zur Vorlage beim Arbeitgeber kann von den Mitarbeiterinnen im Prüfungsbüro ausgestellt werden.

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