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Anerkennung von Auslandsleistungen
Erasmus-Studierende sind verpflichtet, vor dem Auslandsaufenthalt ein sogenanntes Learning Agreement über die geplanten Leistungen mit der Heimathochschule und der Gasteinrichtung abzuschließen. Auch free movern (ohne Austauschprogramm) wird empfohlen, ein Learning Agreement abzuschließen.
Sobald das Transcript of Records der Gasteinrichtung der Auslandsstudienberatung des Fachbereichs vorliegt, können Leistungen übertragen werden. Der Prüfungsausschuss hat einheitliche Richtlinien zur Umrechnung ausländischer Notensysteme festgelegt.
Ansprechpartner:
Lawrence Brown
Foreign Credit Transfer / Anerkennungen
Universitätsstraße 25, Zimmer 32
+49 6421 28-23185
lawrence.brown@wiwi.uni-marburg.de