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Studienortwechsel
Eine Einschreibung in einen der Marburger wirtschaftswissenschaftlichen Bachelorstudiengänge ist nur möglich, wenn der Prüfungsanspruch für einen wirtschaftswissenschaftlichen oder einen verwandten Studiengang noch nicht verloren wurde. In den Masterstudiengängen besteht diese Einschränkung nicht.
Bewerbung für ein höheres Fachsemester: Wenn nur der Studienort, nicht aber der Studiengang gewechselt wird, werden bei gleichnamigen Studiengängen die Fachsemester automatisch bei der Einschreibung übernommen. Liegen Leistungen aus einem anderen Studiengang vor, kann das Prüfungsbüro einen Einstufungsbescheid zur Vorlage im Studierendensekretariat ausstellen. Die Einstufung erfolgt dann leistungsbezogen.
In zulassungsfreien Masterstudiengängen mit einem Eignungsfeststellungsverfahren erfolgt die Bewerbung immer für das 1. Fachsemester über uni-assist. Die Einstufung in ein höheres Fachsemester kann, falls gewünscht, im Nachgang beantragt werden.
Annerkenung von Leistungen: Studieninteressierte sollten bei der Bewerbung in Betracht ziehen, dass ggf. nicht für alle bereits erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen Gleichwertigkeit festgestellt werden kann, insbesondere wenn wesentliche Unterschiede im Hinblick auf die erworbenen Kompetenzen bestehen. Wesentliche Unterschiede liegen insbesondere dann vor, wenn sich Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen in Qualifikationsziel, Umfang und Anforderungen wesentlich von dem betroffenen Studiengang der Philipps-Universität Marburg unterscheiden. Dabei wird kein schematischer Vergleich, sondern eine Gesamtbetrachtung und Gesamtbewertung unter besonderer Berücksichtigung der erreichten Qualifikationsziele vorgenommen.
Es ist nicht zulässig, einen Antrag nur für ausgewählte Prüfungen zu stellen. Der Antrag muss alle Prüfungsversuche auflisten. Fehlversuche werden angerechnet, sofern sie im Fall ihres Bestehens angerechnet worden wären.
Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller ist verpflichtet, zur Beurteilung ausreichende Informationen zur Verfügung zu stellen (z.B. Kursbeschreibungen, Syllabi, Angaben zu erworbenen Kompetenzen, Lernergebnissen, zum Umfang oder zum Niveau). Bei unvollständigen oder unzureichenden Informationen und Dokumenten kann die Prüfung auf Anerkennung verweigert werden.
Anträge auf Anerkennung können erst bearbeitet werden, wenn Sie an der Philipps-Universität Marburg eingeschrieben sind. Bitte reichen Sie erst dann die folgenden Unterlagen ein:
- Vollständig ausgefüllter "Antrag auf Anerkennung", das alle im Leistungsnachweis enthaltenen Leistungen aufführt
- Vollständiger Leistungsnachweis (bestandene und nicht bestandene Leistungen)
- Modulbeschreibungen aller im Leistungsnachweis aufgeführter Module
Ansprechpartner:
Lawrence Brown
Foreign Credit Transfer / Anerkennungen
Universitätsstraße 25, Zimmer 32
+49 6421 28-23185
lawrence.brown@wiwi.uni-marburg.de