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Prüfungsberechtigte in der Empirischen Kulturwissenschaft für die BA- und MA-Abschlussarbeiten
Begutachtungen für BA- und MA-Arbeiten
Folgende Personengruppen können ohne weitere Anträge als Gutachter*innen für BA- und MA-Arbeiten fungieren:
Professor*innen
Professor*innen im Ruhestand bzw. Privatdozent*innen können nach vorheriger Absprache mit ihnen ebenfalls als Prüfer*innen für Abschlussarbeiten fungieren.
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Als Zweitgutachter*innen können auch alle Professor*innen der Sozial- und Kulturanthropologie bzw. Religionswissenschaft gewählt werden.
Auf besonderen Antrag an die/den Geschäftsführende*n Direktor*in, der im Direktorium beschlossen werden muss, können außerdem folgende Personen die Erst- oder Zweitbegutachtung übernehmen:
Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen
Der Antrag ist rechtzeitig schriftlich formlos durch die Gutachter*innen zu stellen und muss inhaltlich begründet sein.
Zweitbegutachtungen der Masterarbeiten
Bei Masterstudierenden der Empirischen Kulturwissenschaft gilt:
Zweitbegutachtungen können außerdem von Lehrbeauftragten für das Semester, in welchem die MA-Arbeit abgeschlossen wird, beantragt werden. Auch hier ist ein Direktoriumsbeschluss über den inhaltlich begründeten Antrag Voraussetzung für die Bestellung als Gutachter*in. Ebenso verhält es sich mit Hochschullehrer*innen anderer Disziplinen oder aus externer Hochschulen oder Forschungsstätten. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass es sich hier um höchst seltene Einzelfälle handelt.