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Annahme als DoktorandIn
- Entnehmen Sie der aktuellen Promotionsordnung die relevanten Informationen zur Annahme als DoktorandIn.
- Das Promotionsvorhaben zunächst mit ProfessorInnen des Faches klären und auf die Betreuung der Arbeit verständigen.
- Das Antragsformular Annahme als Doktorandin/Doktorand ausfüllen. Application as a Doctoral Candidate.
- Zusätzlich Abgabe folgender Unterlagen:
- Abschlusszeugnis bzw. eine Äquivalenzbescheinigung, für den Fall, dass der Abschluss im Ausland erworben wurde.
- Betreuungsvereinbarung (inklusive Exposé und Zeitplan) (English version of the support and supervision agreement)
- Formlose Erklärung darüber ob BewerberIn Annahmeanträge an anderen Universitäten oder Hochschulen gestellt hat
- Zeugnis der Hochschulreife
- Eignungsfeststellung (2 Fachgutachten), z.B. wenn der Abschluss nicht im Promotionsfach abgelegt wurde bzw. PO 2009, geändert am 29.10.2014, in Kraft getreten am 04.07.2015 § 5 (2) c) zutrifft
- Registration in unserer Online-Doktorandenkartei MARVIN: eine kurze Anleitung zur Selbstregistration finden Sie hier. Bitte stellen Sie auch in MARVIN einen Antrag auf Annahme als DoktorandIn
Weitere Informationen zur Annahme als DoktorandIn finden Sie in den Hinweisen für das Verfahren der Annahme als DoktorandIn sowie unter der Rubrik 'Frequently Asked Questions'.
Die Unterlagen für die Annahme als DoktorandIn bzw. für die Zulassung zur Promotion sind im Dekanat des Fachbereichs 03 spätestens 1 Woche vor der jeweiligen Sitzung des Forschungs- und Promotionsausschusses im Dekanat des FB 03 einzureichen. Ansprechpartnerinnen sind Frau Dr. Ina Drescher-Bonny oder Frau Rabea Bender.
Fragen addressieren Sie bitte per E-Mail an dekan03@staff.uni-marburg.de. Der Forschungs- und Promotionsausschuss entscheidet über die Annahme als Doktorand_in bzw. über die Zulassung zur Promotion.