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Zulassung zur Promotion (Abgabe der Dissertation)

  • Das Antragsformular für die Zulassung zur Promotion ausfüllen (mit Statistikbogen): 
  • Abgabe der Dissertation (in dreifacher Ausführung) und des Zulassungsformulars zur Promotion spätestens 1 Woche vor der Sitzung des Forschungs- und Promotionsausschusses. Dieser tagt drei Mal im Semester (Terminplan siehe unter Gremientermine).
  • Lebenslauf
  • den Nachweis der Abschlussprüfung bzw. der Eignungsfeststellung gemäß § 5 Abs.2 (sofern bisher noch nicht passiert)
  • ggf. Nachweise über die Erfüllung von Auflagen gem. § 5 Abs. 5
  • Vorschlag über einen zweiten Gutachter und ein drittes (beratendes) Mitglied der Prüfungskommission
  • Die Dissertation ist in der Regel in deutscher oder englischer Sprache abzufassen. Sie kann mit Zustimmung des Promotionsausschusses auf begründeten Antrag in einer anderen fachüblichen Fremdsprache eingereicht werden. Die Muttersprache einer Bewerberin oder eines Bewerbers gilt nicht als ausreichende Begründung. Einer fremdsprachlichen Dissertation ist eine Zusammenfassung in deutscher Sprache beizufügen (ca. 20 Seiten).