Hauptinhalt

FAQ

Hier sind die häufigsten Fragen zusammengefasst:

  • Woher bekomme ich eine Pflichtbescheinigung?

    Viele Praktikumsstellen benötigen eine Bescheinigung der Universität, dass es sich um ein Pflichtpraktikum im Rahmen eines Studiums oder Ausbildung handelt. Diese Pflichtbescheinigung stellen wir Ihnen sehr gerne zeitnah aus. Senden Sie uns hierfür einfach per Mail eine formlose Anfrage und fügen Sie eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung hinzu. 

  • Wo muss ich die Praktikumsunterlagen abgeben?

    Zu den Praktikumsunterlagen gehören 1) Der Erfahrungsbericht, 2) der Stundennachweis, sowie 3) Kurzinformationen zur Praktikumsstelle. Diese können Sie entweder (doppelseitig) ausgedruckt im Sekretariat hinterlegen, oder alternativ per Mail an die Praktikumsberatungsstelle schicken. In letzterem Fall verwenden Sie bitte eine entsprechend digitalisierte/eingescannte Unterschrift.

  • Gibt es eine Abgabefrist?

    Nein. Die Anmeldung für den Praktikumsbericht im Marvin ist zwar obligatorisch, jedoch ist damit keine Abgabefrist verbunden. Sollte zwischen Abgabe des Berichts und der Anmeldung aber mehr als ein Semester liegen, geben Sie uns bitte bescheid zu welchem Zeitpunkt Sie sich angemeldet hatten.

  • Wie lange dauert die Prüfung des Praktikumsberichts?

    Die Prüfung des Praktikumberichts und die Eintragung im Marvin kann bis zu 4 Wochen dauern, erfolgt in der Regel aber innerhalb von wenigen Tagen. Wenn Sie den Bericht per Mail einreichen, bekommen Sie zeitnah eine Rückmeldung.

  • Ist meine Praktikumsstelle "politikwissenschaftlich"?

    Grundsätzlich sieht die Studien- und Prüfungsordnung vor, dass ein politikwissenschaftlicher Bezug erkennbar sein sollte. Allerdings ist die Politikwissenschaft auch ein sehr breites Feld und bietet viele verschiedene Berufspersepktiven. Nur ein Teil davon hat unmittelbar mit Politik zu tun. Fühlen Sie sich daher bei Ihrer Praktikums- und späteren Berufswahl nicht eingeschränkt. Im Zweifelsfall sprechen Sie das gerne mit uns ab. 

  • Gibt es noch andere Möglichkeiten die Prüfungsleistung zu erbringen?

    Für Bachelor- und Masterstudierende nach der alten Prüfungsordnung besteht ausschließlich die Möglichkeit einen Praktikumsbericht als Modulabschlussprüfung zu erbringen. Studierende der neuen Kombi Prüfungsordnung stehen grundsätzlich mehr Möglichkeiten offen. Ein Konzept für ein entsprechendes Angebot für das WS 24/25 wird aktuell im Fachbereich erarbeitet.

  • Kann ich mir eine Tätigkeit (nachträglich) anrechnen lassen?

    Die Studien- und Prüfungsordnung setzt hierfür sehr enge Rahmenbedingungen, was letztendlich im Einzelfall entschieden werden muss. Der Nachweis der geleisteten Mindeststundenanzahl sowie der Praktikumsbericht ist aber davon unbenommen obligatorisch. Bitte setzten Sie sich in diesem Fall mit uns in Kontakt.

  • Ich finde kein Praktikumsstelle, was nun?

    Manche Praktikumsstellen sind sehr beliebt und bekommen daher sehr viele Anfragen. Im Umkehrschluss bedeutet das aber auch viele Absagen. Manchmal hilft ein Blick in die Praktikumsdatenbank  um etwas weniger bekanntere oder in einer andren Stadt liegende Praktikumsstellen in dem gewünschten Bereich zu finden. Sollten Sie trotz mehrfacher Versuche selbstständig keine Stelle finden können, kommen Sie bitte (mit vorheriger Anmeldung) in die Sprechstunde. 

  • Ich kann kein Praktikum absolvieren weil ...

    Für einige Studierende kann ein Praktikum - erst recht in einem anderen Bundesland - eine große (finanzielle) Herausforderung darstellen. Auch der Faktor Zeit kann für Alleinerziehende oder Berufstätige ein entscheidendes Hindernis sein. Bitte nehmen Sie in solchen begründeten Härtefällen Kontakt mit uns auf, damit wir gemeinsam eine Lösung finden können

Sollten darüber hinaus noch Fragen offen sein, kontaktieren Sie uns gerne!