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Anerkennung von Leistungen - wer ist zuständig`?

Bei der Zuständigkeit in Anerkennungsfragen ist nicht ausschlaggebend, wo Sie Ihre Leistungen erbracht haben, sondern für welche Module Sie diese anrechnen lassen möchten. 

Für die Anerkennung von Leistungen...

  • für Module des FB03 sind Sie hier richtig;  eine Ausnahme gilt: Für Leistungen aus den Mono-Bachelorstudiengängen des FB 03 für Kombinationsbachelorteilstudiengänge des FB 03 gilt ein verkürztes Verfahren, Sie können sich direkt an der Prüfungsbüro des FB 03 wenden. 
  • für Module des Studienbereichs "MarSkills" (zentral) und "Interdisziplinarität" (zentrale Angebote) ist das MarSkills-Prüfungsbüro zuständig.  Für die dezentralen Angebote dieser Studienbereiche wiederum sind die diese Module anbietenden Fachbereiche anerkennungsbeauftragt.
  • für das EGL-Studium wenden Sie sich bitte an Dr. C. Hartig (FB 21) 
  • für (Import-)Module anderer Fachbereiche sind die jeweils dort für die Anerkennung zuständigen Personen Ihre Ansprechpersonen. Ausnahme: Wenn Sie eine Anerkennung für Importmodule aus FB 04 wünschen, aber an FB 03 immatrikuliert sind, sind Sie an FB 03 richtig.


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