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Studieren mit Kind
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Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit:
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Familienservice:
Überblicksseite des Referats für Sicherheit:
Beurlaubung:
- Mutterschutz ist auch ein Beurlaubungsgrund. Informationen dazu wie Sie sich beurlauben lassen können, erhalten Sie beim Studierendensekretariat, telefonisch über das Stud-i-fon erreichbar.
- Sollte es aufgrund der Beurlaubung Schwierigkeiten bei Eintragung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen geben, wenden Sie sich bitte an uns im Fachbereich.