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FAQ - zur Abschlussphase
Wie sollte die Abschlussarbeit formal aufgebaut sein?
Den Umfang (= Seitenanzahl) entnehmen Sie bitte der für Sie geltenden Prüfungsordnung; in der Regel zu finden in der Modulliste (Anlage 2) sowie der Modulbeschreibung; weitere Informationen zur Abschlussarbeit finden Sie auch in § 23.
Sie sollten einen Korrekturrand, eine lesbare Schrift, Schriftgröße 10-12, und einen Zeilenabstand von 1,5 einhalten. Ansonsten gibt es keine formalen Vorgaben; außer natürlich die Einhaltung der allgemein geltenden Standards wissenschaftlichen Arbeitens.
Daneben benötigt jede Abschlussarbeit ein Titelblatt sowie eine Eidesstattliche Erklärung und muss stets in gebundender Form abgegeben werden. Informationen hierzu sowie Muster für Titelblatt und Eidesstattliche Erklärung finden Sie hier.Gibt es fixe Meldetermine?
Für die Anmeldung zur Bachelorarbeit gibt es feste Meldetermine, die Sie auf der Webseite des Prüfungsbüros finden.
Für die Anmeldung zur Masterarbeit gibt es derzeit keine festen Meldetermine, die Meldeunterlagen können jederzeit eingereicht werden.
Wann darf ich mich im Prüfungsbüro zur Abschlussarbeit anmelden?
Für die Anmeldung zur Bachelorarbeit müssen Sie mindestens 120 LP vorweisen und können sich dann zu den festen Meldeterminen (siehe "Gibt es fixe Meldetermine?") für Ihr Studienfach zur Abschlussarbeit anmelden.
Für die Anmeldung zur Masterarbeit variieren die vorausgesetzten LP je nach Fach und teilweise auch nach (Studien- und) Prüfungsordnung. Informationen darüber, wie viele LP Sie mindestens erreicht haben müssen, finden Sie in Ihrer jeweils geltenden (Studien- und) Prüfungsordnung unter §11 oder §23.
Ich bin zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Abschlussarbeit im Ausland. Gibt es die Möglichkeit, die Anmeldung dennoch vorzunehmen?
Für die Anmeldung zum Abschlussmodul benötigt das Prüfungsbüro die jeweiligen Meldeunterlagen, zum anderen das Formular zur Themenstellung (Details s. unten).
Meldeunterlagen: Dieses Formular muss von beiden Gutachter/innen unterschrieben und von Ihnen selbst vollständig ausgefüllt werden. Ca. 1-2 Wochen vor dem geplanten Start (bzw. wenn möglich noch persönlich vor Ihrer Abreise) senden Sie postalisch oder per E-Mail von Ihrer students-E-Mail-Adresse aus die Unterlagen an die jeweils zuständige Mitarbeiterin im Prüfungsbüro.
Formular zur Themenstellung: Dieses Formular liegt den Gutachter*innen vor und muss von diesen ausgefüllt und unterschrieben werden. Sie können es in einem verschlossenen Umschlag direkt an das Prüfungsbüro (bitte beachten Sie die Zuständigkeiten für BA/MA-Studiengänge) senden oder die Gutachter*innen können es uns ebenfalls direkt zukommen lassen.
Bitte versuchen Sie so viel wie möglich bereits vor Ihrem Auslandsaufenthalt zu regeln, d.h. lassen Sie sich gegebenenfalls bereits alle Unterlagen unterschreiben.
Bei den Anmeldungen zur Bachelorarbeit sind Beginn- und Enddatum für jedes Fach einheitlich vorab durch das Prüfungsbüro bestimmt. Bei den Mastermeldungen gilt als Beginndatum der Eingang der letzten erforderlichen Unterlagen.
(Wie) Kann ich nach der Zulassung das Thema der Arbeit ändern?
Wenn Sie das Thema Ihrer Abschlussarbeit nachträglich ändern möchten, so bedarf dies eines offiziellen Antrags beim Prüfungsausschuss und der Zustimmung Ihrer Erstgutachterin/Ihres Erstgutachters, welche Sie idealerweise dem Antrag gleich beilegen.
Wo finde ich das Anmeldeformular zur Abschlussarbeit?
Die Unterlagen zur Anmeldung der Bachelor-/ Masterarbeit finden Sie auf der Webseite des Prüfungsbüros.
Was muss ich tun, wenn ich nach der Zulassung und vor dem Abgabetermin erkranke?
Im Krankheitsfall stellen Sie einen formlosen Antrag (postalisch) an den Prüfungsausschuss, in dem Sie begründen, warum Sie eine Verlängerung der Abgabefrist benötigen. Legen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung/Attest als Nachweis bei [Adresse: Philipps-Universität Marburg, Prüfungsbüro/Prüfungsausschuss FB03 oder (für MA IDS: Prüfungsbüro/Prüfungsausschuss IDS), z.Hd. Herrn Trofimov (für MA) oder Frau Daum (für BA), Ketzerbach 63, Raum +2/0060, 35037 Marburg]. Die Abgabefrist verlängert sich in der Regel um die Anzahl der Krankheitstage.
Wann darf und muss ich mich exmatrikulieren?
Sie können sich bereits nach Erbringen der letzten Prüfungsleistung per Antrag exmatrikulieren, empfehlenswert ist es aber, bis nach der Erstellung des Zeugnisses immatrikuliert zu bleiben. Informationen hierzu finden Sie in den FAQs zu Exmatrikulation und Beurlaubung.