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Lernen und Lehren (FAQ) - für Lehrende
Gutachten & mündliche Prüfungen (Koll./Disputation/in Abschlussmodulen)
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich bin Erstgutachter:in - wo finde ich das Formular zur Themenstellung?
Sie übernehmen das Erstgutachten einer B.A.- oder M.A.-Abschlussarbeit? Dann finden Sie hier das Formular zur Themenstellung. Das Formular muss von Ihnen ausgefüllt, unterzeichnet und idealerweise im Original entweder durch Sie oder den Prüfling im verschlossenen Umschlag an das Prüfungsbüro gesendet werden. Auch gescanntes Dokument wäre möglich.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann ich das Gutachten digital unterzeichnen?
Idealer Weise liegen Unterschriften für Anmeldungen zu Abschlussarbeiten /Gutachten im Original vor. Sollte dies nicht möglich sein, z.B. aufgrund von Auslandsaufhalten der Lehrenden, können die notwendigen Dokumente handschriftlich unterschrieben und abfotografiert/eingescannt werden. Im Klagefall muss das unterschriebene Dokument im Original verfügbar sein.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich bin Zweitgutachterin - was ist zu tun?
Sie übernehmen das Zweitgutachten einer B.A.- oder M.A.-Abschlussarbeit? Sofern Sie sich dem Erstgutachten in allen Punkten anschließen und dieselbe Bewertung geben möchten, bedarf es keiner weiteren, umfangreichen Erläuterung der Gründe dafür. Hierfür genügt qua PA-Beschluss ein Zweitgutachten mit folgendem Text "Ich schließe mich der Einschätzung des Erstgutachtens zur vorgelegten Bachelor-/Masterarbeit von [Vorname Name d. Erstgutachter:in] in allen Punkten an und benote die Arbeit ebenfalls mit [Notenpunkte] Punkten"
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was ist bei der Abnahme mündlicher Prüfungen im Abschlussmodul (oder in Disputationen) zu tun?
Ist eine mündliche Prüfung/Kolloquium/Disputation laut Promotions-/Studien- und Prüfungsordnung vorgesehen, finden Sie hier den Protokollbogen. Bitte senden Sie diesen nach der Prüfung vollständig ausgefüllt und unterschrieben ans Prüfungsbüro."