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Lernen und Lehren (FAQ) - für Lehrende

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Prüfungsergebnisse/Studienleistungen/Noten eintragen und verwahren

  • Werden Studienleistungen benotet?

    Studienleistungen (SL) sind grundsätzlich unbenotet. Es ist formal zu unterscheiden zwischen SL und verbindlichen SL.

    Verbindliche SL müssen wie Prüfungsleistungen fristgerecht von Studierenden angemeldet und von Ihnen im Prüfungssystem als "bestanden/nicht bestanden" erfasst werden. 

    Studierende sollten zur Abgabe/Ableistung der verbindlichen SL wie zu Prüfungen das Musterdeckblatt bei Ihnen einreichen, damit alle zur Erfassung notwendigen Daten vorliegen. 

    Alle anderen Studienleistungen werden nicht im Prüfungssystem erfasst, sondern nur von Ihnen für Ihre Unterlagen dokumentiert. Die Studierenden erhalten keinen formalen Nachweis über das Erbringen dieser SL. 

    Verbindliche SL sind solche, die in der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung, der das Modul entstammt, in dem Sie lehren, in der Anlage "Modulbeschreibungen" unter "Voraussetzungen zur Vergabe von Leistungspunkten" aufgeführt sind; i.d.R. auch im Modulhandbuch in gleichnamiger Zeile. 

  • Wie und wann kann ich sehen, wie viele Studierende sich zu meinen Prüfungen angemeldet haben?

    Als Lehrende können Sie sich in Marvin einloggen und sich die Anzahl der zur Prüfung angemeldeten Teilnehmenden anzeigen lassen (nur im Uni-Netz/per VPN-Zugang möglich):
    Rolle „LV-Verwal­ter/in dezentral“ einstellen -> Lehrorganisation -> Meine Veranstaltungen und Prüfungen -> Prüfungen.
    Auch Teilnehmendenlisten und E-Mailver­teiler zur Kontaktaufnahme können Sie darüber erstellen.

    Bitte beachten Sie:

    1.     Solange die Prüfungsanmeldezeit noch läuft, können sich Studierende weiterhin an- und abmelden.
    2.     Nebenfachstudierende haben manchmal aus techn. Gründen (noch) keine Möglichkeit sich anzumelden. Sollte dies der Fall sein, verweisen Sie solche Studierenden bitte auf unsere FAQ. Sollte die Teilnahme gemäß StPO erlaubt sein, werden sie dann schnellstmöglich (das Gros bis ca. eine Woche nach Anmeldefristende) nachgemeldet und erscheinen auf Ihren An­meldelisten.
    3. Studierende des "Gender Zertifikat" können sich nicht (alle) über MARVIN anmelden u. tauchen daher ebenfalls nicht in ihren Prüfungsanmeldelisten auf. 
    4. Austauschstudierende werden ab dem WS 24 in Ihren Prüfungslisten auftauchen.

  • Wie lange muss ich schriftliche Prüfungsarbeiten aufbewahren?

    Bis ein Jahr nach Ablauf des Semesters, in dem geprüft wurde.

    Hausar­beiten können auch schon früher wieder an die Studierenden ausgehändigt werden, die Auf­bewahrungspflicht geht dann an die Studierenden über (daher bitte die Aushändigung beschei­nigen lassen).

  • Was muss ich (bis wann) als Note/Prüfungsergebnis in MARVIN eintragen/wem übermitteln?

    Wer? Als Lehrende/r können Sie selbstständig die Leistungen der Studierenden, die bei Ihnen eine Prüfung abgelegt haben, eintragen oder diese über das für Sie zuständige Sekretariat erfassen lassen. 

    Wann? Da sich Studierende erst zur WH-Prüfung (-> s. Fristen und Termine) anmelden können, wenn in MARVIN beim regulären Prüfungstermin eine Eintragung über das Nicht-Bestehen / Nicht-Einreichen/-Erscheinen vorgenommen wurde, ist es wichtig, diese Eintragungen rechtzeitig vorzunehmen.

    Wir empfehlen daher, schriftliche Arbeiten sobald wie möglich nach Erhalt durchzusehen und eine Entscheidung zu treffen, ob eine Wiederholungsprüfung wegen Nichtbestehens (4 Noten­punkte oder weniger) durchgeführt werden muss. So hat der/die Studierende auch mehr Zeit, sich auf die Wiederholungsprüfung vorzubereiten.

    Was?  Bei Arbeiten, die fristgerecht eingereicht/abgelegt wurden:

    "+"  für bestandene, unbenotete (Studien-/Prüfungs-)Leistungen 
    "-"   für nicht bestandene, unbenotete (Studien-/Prüfungs-)Leistungen. 

    "5 bis 15" für bestandene benotete Prüfungsleistungen.
    "0 bis 4"   für nicht bestandene Prüfungsleistungen
    = Bei "0" Punkte gilt: Studierende haben die Möglichkeit, im gleichen Semester an der WH-Prüfung teilzunehmen. (Fehlversuch)

    "AT" wenn Prüfling  aus nachweislich (z.B. qua ärztl. Attest) nicht von ihm/ihr selbst zu verantwortenden Gründen (z.B. Krankheit) vom Prüfungsversuch zurückgetreten ist
    = Studierende haben die Möglichkeit, im gleichen Semester an der WH-Prüfung teilzunehmen. (kein Fehlversuch)

    "N.A." = Studierende können erst im Folgesemester an der WH-Prüfung teilnehmen (Regelstudienzeitverzögerung droht). (Fehlversuch)

    Sonderfall:
    Wenn Prüfling VOR Antritt/Ablegen der Prüfung einen anerkannten begründeten Rücktritt von der Prüfung machen möchte, kann "RAN" eingetragen werden; damit erlischt allerdings auch automatisch die Möglichkeit, an der WH-Prüfung im gleichen Semester teilzunehmen. (kein Fehlversuch)

    Haben Sie es mit einem Plagiats-Fall zu tun, wenden Sie sich bitte umgehend an den Prüfungssauschuss (per E-Mail an das Prüfungsbüro). 

  • Wie kann ich Notenpunkte in Dezimalnoten umrechnen – und umgekehrt?

    Noten-punkte Bewertung im traditionellen Notensystem Note in Worten Definition
    15
    14
    13
    0,7
    1,0
    1,3
    sehr gut eine hervorragende Leistung
    12
    11
    10
    1,7
    2,0
    2,3
    gut eine Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegt
    9
    8
    7
    2,7
    3,0
    3,3
    befriedigend eine Leistung, die durchschnittlichen Anforderungen entspricht
    6
    5
    3,7
    4,0
    ausreichend eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt
    4
    3
    2
    1
    0
    5,0 nicht ausreichend eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht mehr genügt
  • Wie kann ich Noten / Prüfungsergebnisse in MARVIN eintragen?

    Dazu benötigen Sie 1. eine TAN-Liste (s.u.) und 2. vollständige Angaben zur Prüfung; um diese von den Prüflingen zu erhalten, empfehlen wir, mit den Prüfungsleistungen/verbindlichen Studienleistungen das ausgefüllte Musterdeckblatt einreichen zu lassen.

    Eine Anleitung wie die Eingabe in MARVIN funktioniert, erhalten Sie so:
    -In der ILIAS-Gruppe "MARVIN Anleitungen" anmelden (sollte d. Link nicht funktionieren, gehen Sie bitte über die MARVIN-FAQ). 
    -dem Kurs beitreten, dann: "Anleitungen für Prüferinnen/Prüfer, Lehrende und Prüfervertreterinnen/Prüfervertreter" auswählen.  

    Bitte tragen Sie die Bewertungen unter „Prü­fungsnummer“ und nicht unter „Lehrveranstaltungen“ ein. 

    Welche Prüfungsnummern welchen Modulen und Prüfungen zugeordnet sind, sehen Sie in unseren nach Studiengängen und (Studien- und) Prüfungsordnungen sortieren Übersichten.

  • Woher bekomme ich eine TAN-Liste für Noteneingaben in MARVIN?

    Neu hier? Dann haben Sie vermutlich bereits das Formular für die Beantragung Ihrer Berech­tigung in MARVIN ausgefüllt und angekreuzt, dass Sie eine TAN-Liste benötigen.

    Wenn nicht, können Sie über das HRZ eine TAN-Liste beantragen.