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Lernen und Lehren (FAQ) - für Lehrende

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Prüfung/Studienleistung – planen und abnehmen

  • Welche Studienleistungs- und Prüfungsformen muss/darf ich anbieten?

    Als Lehrende/r sind Sie verpflichtet, jeweils diejenigen Prüfungsformen anzubieten, die in den Modulen gefordert sind, denen Ihre Lehrveranstaltung zugeordnet wurde. Welche das sind, erfahren Sie über die Modulbeschreibungen.

    Bieten die Modulbeschreibungen (siehe Feld „Voraussetzung für die Vergabe von Leistungs­punkten“) mehrere Optionen (z.B. Klausur ODER mündliche Präsentation), dürfen Sie ent­scheiden (nicht die Studierenden), welche Prüfungsform(en) Sie anbieten. Ankündigung gern im Vorlesungsverzeichnis.

    Für spezifische Detailfragen zu den Modulen der einzelnen Studiengänge stehen Ihnen die Studienfachberater_innen zur Verfügung.

  • Für wann sollte ich meine Prüfungen planen?

    Hausarbeiten und andere schriftliche semesterbegleitende Prüfungsarbeiten: Die Abgabefrist für diese ist jeweils der
    15. März (Wintersemester) bzw. 15. September (Sommersemester). 

    WH-Termine für HA u. andere semesterbegleitende Prüfungsarbeiten liegen vier Wochen nach dem ursprünglichen Abgabetermin: 
    15. April (Wintersemester) bzw. 15. Oktober (Sommersemester).  (Da die Wiederholungstermine bereits in das darauffolgende Semester fallen, müssen die Stu­dierenden zu diesem Zeitpunkt noch im gleichen Studiengang immatrikuliert sein.)

    Klausuren: sollten im Zeitraum
    zwischen den letzten zwei (bis drei) Wochen vor Ende der VL-Zeit und bis Ende der ersten VL-freien Woche angeboten werden (vgl. auch § 24 der Allgemei­nen Bestimmungen).

    WH-Termine für Klausuren werden in der Regel 
    in den letzten drei Wochen der VL-freien Zeit angeboten; auf jeden Fall noch im gleichen Semester.
    Die WH-Termine sind überdies so zu terminieren, dass zwischen der Notenbekanntgabe aus dem regulären Prüfungstermin u. dem WH-Termin mindestens vier Wochen liegen.

  • Warum sollte ich Studierende um Einreichung des ausgefüllten Musterdeckblattes bitten?

    Damit die Eintragung der Prüfungsergebnisse zügig, korrekt und ohne weitere Rückfragen bei Ihnen oder Studierenden gelingen kann,
    haben wir ein Musterdeckblatt erstellt, das Felder für alle diese Angaben enthält. Wir empfehlen, es bei allen Prüfungsleistungen und verbindlichen Studienleistungen (auch den mündlichen) vollständig ausgefüllt bei Ihnen einreichen zu lassen. 

    Einen weiteren Tipp zur Vereinfachung der Eingaben in MARVIN im Zusammenhang mit der Einreichung von Hausarbeiten bzw. zur Verschlankung der diesbezüglichen, Korrespondenz hatte die Studiendekanin am 28.02.2023 samt konkreter Vorlagen per E-Mail an die Prüfenden versandt. Sollte Ihnen dieser nicht (mehr) vorliegen, fragen Sie gern in dem für Sie zuständigen Sekr. nach.

  • Darf ich Prüfungen von Studierenden annehmen, die nicht auf meiner MARVIN-Prüfungsanmeldeliste stehen?

    Grundsätzlich sollten Prüfungsleistungen (z.B. Hausarbeiten), die von zur Prüfung unange­meldeten Studierenden eingereicht werden, nicht angenommen, bzw. Studierende ohne Prü­fungsanmeldung nicht zur Prüfung (z.B. Klausur) zugelassen werden.

    In Einzelfällen kann es unserer Erfahrung nach vorkommen, dass Studierende zu einer Prüfung (Klausur) erscheinen, die nicht in der Liste stehen (aber ein Anrecht auf das Ablegen der Prüfung haben). Wir empfehlen daher, sich in solchen Einzelfällen bescheinigen zu lassen, dass die Prüfung nur unter Vorbehalt angenommen wird, und sich vor der Benotung mit dem Prüfungsbüro in Verbindung zu setzen. Sollte keine Prüfungsberechtigung bestanden haben, ist auf eine Benotung zu verzichten.

  • (Bis) Wann darf ich eingereichte Hausarbeiten u.a. Semesterarbeiten anneh­men?

    Eine Abgabe schriftlicher Prüfungsleistungen ist im laufenden Semester jederzeit bis spätestens zum durch den Prüfungsausschuss festgesetzten Termin möglich: 

    15. März (Wintersemester) -> WH-Termin: 15. April 
    15. September (Sommersemester) -> WH-Termin: 15. Oktober

    Liegt der Termin auf einem Wochenende oder Feiertag verschiebt sich die Abgabefrist auf den jeweils nächsten Werktag.

    Wird trotz vorliegender Prüfungsanmeldung keine Arbeit eingereicht, muss dies entsprechend im Prüfungssystem (MARVIN) eingetragen werden.
    Wird eine Prüfungsleistung nach der Frist eingereicht, gilt dies als "nicht zum Prüfungstermin eingereicht". Die Note zu dieser Prüfungsleistung kann in diesem Fall in MARVIN als zum WH-Termin gehörend eingetragen werden. Dazu muss der/die Prüfling sich in MARVIN fristgerecht zur WH-Prüfung angemeldet haben.

  • Was tun, wenn Prüfling nicht an Prüfung teilnimmt / nicht teilnehmen kann oder will?

    Variante 1: Sind zur Prüfung angemeldete Studierende erkrankt (oder aus anderen nicht von ihnen selbst verschuldeten Gründen nicht in der Lage an der Prüfung teilzunehmen) und weisen Ihnen dies nach (z.B. qua eines ärztlichen Attestes, das ihre Arbeits-/Prüfungsunfähigkeit bescheinigt), tragen Sie bitte in MARVIN für diesen Prüfungstermin den Vermerk "AT" (für "Attest") ein. Notwendig zur korrekten Eintragung sind zudem alle gem.  Musterdeckblatt abgefragten Angaben.

    Der/Die Studierende:r gilt in diesem Fall als von diesem Prüfungsversuch/-termin zurückgetreten, bekommt keinen Fehlversuch und kann sich für den Wiederholungstermin anmelden.

    Variante 2: Bleiben zur Prüfung angemeldete Studierende der Prüfung fern, gilt dies als "nicht angetreten" (NA). Sie erhalten 0 Punkte, einen Fehlversuch und können sich erst im Folgesemester wieder zur Prüfung anmelden (sofern Sie noch hinreichend viele Prüfungsversuche haben).

    Variante 3:  Wer aus anderen Gründen von der Prüfung zurücktreten will, muss dies VOR Beginn der Prüfung schriftlich und unter Angabe aller gemäß Musterdeckblatt notwendigen Informationen bei Ihnen melden. Dann können Sie dies als "anerkannter begründeter Rücktritt" (RAN) und ohne Fehlversuch eintragen. Diese Studierenden können sich erst wieder im Folgesemester zur Prüfung anmelden.