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Lernen und Lehren - FAQ für Studierende
Informationen zu Bescheinigungen, Anerkennungsfragen, BAföG und Noten
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich benötige einen Nachweis meiner erbrachten Leistungen (Noten), welche Möglichkeiten gibt es?
Ein Transcript of Records (ToR) können Sie sich selbstständig über MARVIN (-> Mein Studium > Leistungen) downloaden. Ausnahme: Lehramtsstudierende erhalten diese über Christian Hiebel.
Das ToR ist eine Notenübersicht (PDF) und bildet alle bereits bestandenen Module ab. Es kann auch in englischer Sprache angefertigt werden.
Eine detaillierte Leistungsübersicht können Sie sich selbstständig über MARVIN (-> Mein Studium > Leistungen) downloaden. Ausnahme: Lehramtsstudierende erhalten diese über Christian Hiebel.
Die detaillierte Leistungsübersicht ist ähnlich wie das ToR, enthält aber auch Angaben über angemeldete und nicht bestandene Prüfungen. Manchmal möchten Behörden speziell diese Bescheinigung sehen.
Eine Bescheinigung über die aktuelle Durchschnittsnote erhalten Sie per E-Mail-Bitte an Frau Daum (BA) bzw. Herrn Trofimov (MA/LA) aus dem Prüfungsbüro.
Darauf steht Ihre aktuelle Durchschnittsnote im Bewertungssystem von 1-15 Notenpunkten. Zur Umrechnung in die Dezimalnote enthält dieses Dokument entsprechende Tabellen. Meist wird es für die Bewerbung an anderen Universitäten um einen Masterstudienplatz benötigt, wenn das Bachelorstudium zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vollständig abgeschlossen ist.
Informationen zum Zeugnis, Diploma Supplement und Urkunden erhalten Sie über das Prüfungsbüro (-> Abschlussphase/Zeugnis).
Auf den Zeugnisdokumenten können ausschließlich curriculare Leistungen ausgewiesen werden.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich benötige eine Bescheinigung über ein Pflichtpraktikum, wie erhalte ich diese?
Hier hilft Ihnen gern unsere Praktikumsberatung weiter.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wer kann mir helfen bei der Anerkennung/Höherstufung oder dem Learning Agreement?
Weiterführende Hinweise zu diesen Anliegen finden Sie in unserer Studienberatungs-Übersicht.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Woher erhalte ich eine Unterschrift/Auskunft, die das BAföG-Amt fordert?
Hier helfen unsere BAföG-Beauftragten gern weiter.
Bitte beachten Sie: Für einen Kombinationsbachelor stellt die/der BAföG-Beauftragte des Hauptfaches die Leistungsbescheinigung für den gesamten Studiengang (inkl. Nebenfach bzw. Nebenfächer und MarSkills) aus. Die genannten Personen für die Nebenfächer können entsprechend nur bei Bedarf "Amtshilfe" geben, sollte die zuständige Person aus dem HF Rückfragen haben.
Sollte die beauftragte Person des FB 03 krankheits- oder urlaubsbedingt einmal nicht erreichbar sein und Ihre Anfrage eilen, wenden Sie sich bitte an die Allgemeine Studienberatung, dort wird Ihnen eine vertretungsberechtigte Person genannt.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Woher erhalte ich eine Immatrikulationsbescheinigung?
Diese können Sie selbst über MARVIN abrufen, sobald Sie sich dort eingeloggt haben.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Bei wem muss ich mein (Krankheits-)Attest einreichen?
siehe FAQ-Rubrik "Krankheit, Härtefalle...."
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Meine Note steht noch nicht in Marvin - woran liegt's?
Evtl. wurde Ihre Arbeit noch nicht korrigiert. Bitte geben Sie den Prüfenden hinreichend Zeit, bevor Sie nachhaken. Sollten Sie auf eine zügige Noteneingabe angewiesen sein, fragen Sie freundlich nach, ob die Korrektur vorgezogen werden könnte.
Evtl. hatten Sie versäumt die Musterübersicht vollständig und korrekt ausgefüllt mit der Prüfungsleistung einzureichen, sodass Ihre Note nicht zugeordnet werden kann? In diesem Fall sollten Sie die fehlenden Angaben (v.a. die Prüfungsnummer) im Sekretariat/beim Prüfer/bei der Prüferin nachreichen.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was bedeuten die Eintragungen in MARVIN? / Wann darf ich an einer WH-Prüfung teilnehmen?
"+" = bestanden
"-" = nicht bestanden
(bei unbenoteten Prüfungsleistungen/verbindlichen Studienleistungen)
"5 bis 15" = Notenpunkte für bestandene benotete Prüfungsleistungen.
Bestandene Prüfungen können nicht wiederholt werden. Die eingetragene Note gilt.
"0 bis 4" = Prüfungsleistung nicht bestanden = Es wird ein Fehlversuch eingetragen, aber es besteht die Möglichkeit, die Prüfung im selben Semester noch einmal zu wiederholen*.
-> Anmeldung innerhalb der Frist erforderlich!
"AT" = Rücktritt qua Attest
= Es wird kein Fehlversuch eingetragen und es besteht die Möglichkeit, die Prüfung im selben Semester noch einmal zu wiederholen*.
-> Anmeldung innerhalb der Frist erforderlich!
"RAN" = Anerkannter Rücktritt
= Es wird kein Fehlversuch eingetragen, aber es ist ausgeschlossen, die Prüfung im selben Semester noch einmal zu wiederholen.
"N.A." = Sie können erst im Folgesemester an der WH-Prüfung teilnehmen* (Regelstudienzeitverzögerung droht). (Fehlversuch)
* sofern noch Wiederholungsversuche vorhanden sind.
Sollte in der Spalte "Maluspunkte" eine Zahl stehen, können Sie diese ignorieren, wenn Sie Ihr Studium nach 2010 begonnen haben; diese Punkte "verschwinden", sobald Sie das Modul absolviert haben.