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Lernen und Lehren - FAQ für Studierende
Hier gibt es Informationen zum Wechsel von Lehrveranstaltungen, Modulen, Fächern, Themen sowie der Studien- und Prüfungsordnung.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich möchte mich von einer Lehrveranstaltung abmelden
Das können Sie innerhalb der dafür vorgesehenen Frist tun.
Grundsätzlich sollten Sie sich von allen Lehrveranstaltungen abmelden, die Sie nach anfänglicher Anmeldung doch nicht besucht haben, um im Folgesemester Probleme bei der Anmeldung zu Lehrveranstaltungen in MARVIN zu vermeiden.
Denn MARVIN lässt nur exakt so viele Lehrveranstaltungs-Anmeldungen pro Modul zu, wie lt. Prüfungsordnung in diesem Modul zu absolvieren sind, unabhängig davon, ob Sie eine Veranstaltung faktisch besucht haben oder nicht, oder ob Sie vielleicht gern eine weitere besuchen oder einen Veranstaltungsbesuch wiederholen möchten.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich möchte ein Pflichtmodul wechseln
Das ist leider ausgeschlossen. Das Absolvieren aller Pflichtmodule ist für den Studienabschluss zwingend erforderlich.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich möchte ein Wahlpflichtmodul wechseln
Sofern noch ein alternatives Wahlpflichtmodul im selben Studienbereich zur Verfügung steht, kann ein bereits begonnenes Wahlpflichtmodul einmalig gewechselt werden.
Stellen Sie hierzu bitte einen formlosen Antrag auf einmaligen Wechsel des Wahlpflichtmoduls im Prüfungsbüro unter Angabe der Prüfungsnummer sowie mit Ihrer Originalunterschrift versehen.
Ein Modul gilt übrigens erst als „begonnen“, wenn Sie sich zu einer Prüfung darin an- und nicht mehr abgemeldet haben (regulär oder per Attest) oder bereits eine Prüfung darin abgelegt haben.
Das neu gewählte Modul und alle anderen Wahlpflichtmodule müssen dann bestanden werden, sonst verlieren Sie Ihren Prüfungsanspruch und können Ihr Studium nicht fortsetzen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich möchte die Studien- und Prüfungsordnung innerhalb eines Faches wechseln
Dies ist grundsätzlich möglich, wenn nach Ihrer Immatrikulation eine neuere StPO in Kraft getreten ist. Der Wechsel ist allerdings unwiderruflich, sodass Sie sich genau überlegen sollten, ob dieser Schritt für Sie der richtige ist.
Hierzu beraten Sie gern unsere Studienfachberater_innen.
Übersichten, welche bisher erbrachten Leistungen Ihnen im StPO-Wechsel-Fall für die neue StPO anerkannt werden können, und Informationen zum konkreten Wechsel-Procedere finden Sie auf der Webseite unseres Prüfungsbüros.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich möchte evtl. in den Kombinations-Bachelorstudiengang wechseln
Das ist grundsätzlich möglich, wenn Sie bislang bereits in einen (Mono-)Bachelorstudiengang immatrikuliert sind, aber nicht trivial.
Eine Übersicht mit ausführlichen Informationen zu den Wechsel-Optionen und -bedingungen haben wir Ihnen auf der Webseite unseres Prüfungsbüros zusammengestellt.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich möchte das Thema meiner Abschlussarbeit ändern
Das Vorgehen in diesem Fall haben wir Ihnen ausführlich in der Rubrik „Abschlussphase“ beschrieben.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich möchte nach dem Abschluss vom Bachelorstudium ins Masterstudium wechseln
Zur Angebotsübersicht über die Masterstudiengänge des Fachbereichs gelangen Sie über unsere Fachbereichswebseite.
Eine Übersicht über unser Gesamt-Studienangebot der Philipps-Universität erhalten Sie über unsere zentralen Webseiten.
Wechseln Sie von einem Bachelor- in ein Masterstudium an der Philipps-Universität Marburg, ist übrigens in der Regel eine Umschreibung und KEINE Exmatrikulation erforderlich.Weiter Informationen erhalten Sie über das Studifon.