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FAQ - zu Studien- und Prüfungsleistungen
Anmeldungen zu Prüfungen und ggf. Studienleistungen finden am FB 03 per MARVIN statt.
Was sind (verbindliche) Studienleistungen? (Wie) Muss ich mich zu diesen anmelden?
Studienleistungen sind - je nach Modulbeschreibung - entweder insofern verbindlich, als dass Sie sich (a) dazu wie zu einer Prüfung (und entsprechend innerhalb der geltenden Fristen zur Prüfungsanmeldung) anmelden müssen oder (b) sie gelten als Teil der aktiven Teilnahme an einer Lehrveranstaltung und werden in diesem Fall bei den Lehrenden angemeldet und von diesen erfasst.
Woran erkenne ich, ob ich mich zu Studien- und/oder Prüfungsleistungen (über das Prüfungssystem) anmelden muss?
Verbindlich geregelt sind diese Studien- und Prüfungsleistungen jeweils in der Modulliste (Anlage 2) derjenigen Prüfungsordnung, aus der dieses Modul stammt. Eine Liste aller Prüfungsordnungen erhalten Sie auf der Webseite: https://www.uni-marburg.de/de/universitaet/administration/recht/studprueo.
(Achtung: Bei Importmodulen gilt NICHT die PO, in die Sie immatrikuliert sind, sondern diejenige, aus der das Importmodul stammt.)Die Prüfungsnummern zu den am Fachbereich 03 verbindlich anzumeldenden Studienleistungen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Übersicht der Prüfungsnummern auf der Webseite des Prüfungsbüros.
Welche Module welche verbindlichen Studien- und Prüfungsleistungen vorsehen, können Sie zudem auf der Plattform "Marvin" unter "Mein Studium" -> "Studienplaner mit Modulplan" sehen, wenn Sie den Titel des Sie interessierenden Moduls anklicken. Im Reiter "Grunddaten" ist unter "Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten (Art der Prüfungen)" notiert, ob und welche Leistungen verbindlich erbracht werden müssen, um ein Modul abzuschließen. Studienleistungen, die in dieser Rubrik notiert sind, müssen modulbezogen und wie Prüfungen angemeldet werden. Bitte beachten Sie die (fachbereichsspezifisch) geltenden Fristen.
Wie melde ich mich zu einer Prüfung an?
Dazu finden Sie detaillierte Anleitungen auf der Webseite unseres Prüfungsbüros bzw. auf den zentralen Webseiten zum Prüfungsmanagement mit MARVIN. Bitte beachten Sie, dass für Importmodule aus Studiengängen anderer Fachbereiche andere Regeln und Fristen gelten können (siehe "FAQ Import-/Exportmodule“).
Wie melde ich mich von Lehrveranstaltungen, Studien- und Prüfungsleistungen ab?
Die Abmeldung erfolgt jeweils über die gleichen Wege wie die Anmeldung (siehe die FAQ zur Lehrveranstaltungsanmeldung/-belegung bzw. die Infos zur Prüfungsanmeldung). In der Regel entsprechen die Fristen für die Abmeldung denen der Anmeldung. Die genauen Zeiten entnehmen Sie bitte unserer Prüfungsbürowebseite "Termine und Fristen". Grundsätzlich sollten Sie sich von allen Lehrveranstaltungen abmelden, die Sie nach anfänglicher Anmeldung doch nicht besucht haben, um im Folgesemester Probleme bei der Anmeldung zu Lehrveranstaltungen in MARVIN zu vermeiden. MARVIN lässt nur exakt so viele Lehrveranstaltungs-Anmeldungen pro Modul zu, wie lt. Prüfungsordnung in diesem Modul zu absolvieren sind, unabhängig davon, ob Sie eine Veranstaltung faktisch besucht haben oder nicht, oder ob Sie vielleicht gern eine weitere besuchen oder einen Veranstaltungs-Besuch wiederholen möchten.
Ich habe technische Schwierigkeiten bei der Anmeldung meiner Prüfung/verbindlichen Studienleistung, was tun?
Bei Problemen, Fragen und Angelegenheiten bzgl. der Prüfungsnummern(liste) folgen Sie bitte dem hinterlegten Link.
Was gilt es zu beachten in Bezug auf Wiederholen der Prüfung, Prüfungstermine, Versuche?
Sie müssen sich SELBST innerhalb der Frist in MARVIN für Ihre Wiederholungsprüfungen anmelden, sofern der Erstversuch nicht bestanden wurde oder ein begründeter Rücktritt (Attest) vorliegt.
Eine An-und auch Abmeldung ist nur innerhalb der Wiederholungsfrist möglich. Bei Problemen, Fragen und Angelegenheiten bzgl. der Prüfungsnummern(liste) folgen Sie bitte dem hinterlegten Link.Welche Studien- und Prüfungsleistung muss ich in Modul [XY] absolvieren?
Wie Sie die verbindlichen Studien- und Prüfungsleistungen eines studiengangseigenen oder auch eines Import-Moduls einsehen können, finden Sie unter Frage "Woran erkenne ich, ob ich mich zu Studien- und/oder Prüfungsleistungen (über das Prüfungssystem) anmelden muss?".
Studienleistungen, die am Fachbereich 03 als Teil der aktiven Teilnahme in Modulen zu erbringen sind, aber nicht über das Prüfungssystem angemeldet werden müssen,
finden Sie - sofern vorgesehen - in der Modulbeschreibung (unter dem Punkt "Arbeitsaufwand").Der Dozent/Die Dozentin bietet andere Studien-/Prüfungsleistung(en) an als lt. Modulbeschreibung vorgesehen. Was tun?
Sie haben ein Recht darauf, dass Sie innerhalb eines Moduls die für das Modul vorgesehenen Prüfung(en) und/oder Studienleistung(en) ablegen dürfen. Falls Prüfende diese nicht anbieten, können Sie diese mit Hinweis auf die Vorgaben gemäß der Modulliste (siehe auch Frage: "Welche Studien- und Prüfungsleistung muss ich in Modul [XY] absolvieren?") darauf hinweisen. (Bitte beachten Sie dazu auch die Hinweise unter der Frage "Inwiefern sind Studien-/Prüfungsleistungen an Lehrveranstaltungen gebunden?")
Wenn für ein Modul eine Auswahl von Prüfungen vorsieht (Bsp.: Prüfungsleistung = Klausur oder Hausarbeit oder mündl. Prüfung), dann entscheiden im Zweifel nicht Sie, sondern die Lehrenden dürfen wählen, welche der Prüfungsoptionen Sie anbieten.
Muss ich alle Studien-/Prüfungsleistungen für ein Modul in einem Semester ablegen?
Wenn Sie nicht innerhalb eines Semesters alle für ein Modul erforderlichen Studienleistungen/ Prüfungsleistungen/ Lehrveranstaltungen absolvieren, obwohl dies lt. Modulbeschreibung (unter: "Dauer des Moduls: Ein Semester") vorgesehen ist, kann es zu Studienzeitverzögerungen kommen. Denn es wird nicht jedes Modul in jedem Semester angeboten (vgl. "Turnus"-Angabe in der Modulbeschreibung).
Grundsätzlich können Sie jedoch wählen, ob Sie – wenn in einem Modul mehrere Studien-/und/oder Prüfungsleistungen absolviert werden müssen – diese alle im gleichen Semester ablegen oder auf verschiedene Semester aufteilen.
Inwiefern sind Studien-/Prüfungsleistungen an Lehrveranstaltungen gebunden?
Formal sind Studien- und Prüfungsleistungen von Lehrveranstaltungen unabhängig, praktisch werden sie in den meisten Fällen sozusagen im Rahmen von Lehrveranstaltungen angeboten.
(Exemplarisch: Sie belegen ein Seminar bei Dozent/in X und melden die Prüfungsleistung Hausarbeit zum Seminarthema bei dieser Dozentin/diesem Dozenten an, oder: Sie belegen eine VL und zum VL-Slot wird im Anschluss an die VL-Zeit oder innerhalb der letzten VL-Woche(n) eine Klausur zum VL-Thema angeboten, die als Prüfung für das Modul zählt).
Wenn Sie in einem bestimmten Modul bspw. zwei Seminare, eine Studienleistung (SL) und eine Prüfungsleistung (PL) absolvieren müssen (siehe ergänzend auch Antwort zu „Welche Studien- und Prüfungsleistung muss ich in Modul [XY] absolvieren?“), dann sollten Sie sich informieren, "in" welchen Seminaren SL und/oder PL angeboten werden. Wird in beiden Lehrveranstaltungen je eine verbindliche Studienleistung und auch eine Prüfungsleistung angeboten, können Sie wählen, bei welcher/m der Lehrenden (salopp ausgedrückt: „in“ welchem Seminar) Sie die SL und in welchem die Prüfungsleistung ablegen möchten.
(Möglich wäre dann auch: alle Leistungen „in“ einer Lehrveranstaltung zu erbringen und an der anderen lediglich teilzunehmen.)
Ist jedoch festgelegt, dass der/die Prüfer/in aus Seminar A nur die SL anbietet und der/die Prüfer/in aus Seminar B nur die PL, dann gibt es diese Wahl für Sie nicht.
Werden Studienleistungen benotet?
Studienleistungen sind stets unbenotet.
Erhalte ich eine Bescheinigung über meine erbrachten Studienleistungen?
Das Absolvieren der verbindlichen Studienleistungen (siehe auch: "Was sind verbindliche Studienleistungen?") wird über das Prüfungssystem erfasst, sodass Sie diese genau wie andere erbrachte Prüfungsleistungen ausschließlich über den Online- Notenspiegel einsehen können. Über die Studienleistungen, die zur aktiven Teilnahme an einer Lehrveranstaltung gehören, werden am FB03 keine Bescheinigungen ausgestellt.
Ich habe Fragen bzgl. der TAN-Liste - wo finde ich Antworten?
TAN-Listen werden vom HRZ vergeben: https://www.uni-marburg.de/de/hrz/dienste/2fa zu finden Sie in den FAQs zur TAN-Liste.
Wie und wann bekomme ich meine Note?
Ihr Prüfungsergebnis ist nach der Leistungsverbuchung (Prüfende tragen das Ergebnis entweder selbst in das Prüfungsverwaltungssystem ein oder leiten es zu diesem Zweck an das zuständige Sekretariat weiter) automatisch in Ihrem Online-Notenspiegel sichtbar.