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Bitte aktiv beantragen: Exmatrikulation
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Warum ist wichtig, dass ich mich aktiv exmatrikuliere?
Exmatrikulationsbescheinigungen werden bspw. von der Rentenbehörde angefordert.
Sie erhalten diese nicht automatisch, sondern nur auf Antrag im Studierendensekretariat. Ausnahme: Sie sind Austausch-Studierende:r [siehe FAQ-Punkt unten].
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wann sollte ich mich exmatrikulieren?
Sie sollten sich unbedingt erst nach dem Absolvieren (= Einreichen) aller notwendigen Studien- und Prüfungsleistungen exmatrikulieren.
Prüfungen, die Sie ablegen/einreichen, während Sie NICHT immatrikuliert sind, sind ungültig.
Entscheidend ist, dass Sie zum Zeitpunkt der Anmeldung und Abgabe der (letzten) Prüfungsleistung immatrikuliert sind, danach können Sie sich exmatrikulieren, auch wenn die Benotung der Prüfung noch aussteht.
Wechseln Sie von einem Bachelor- in ein Masterstudium an der Philipps-Universität Marburg, ist in der Regel eine Umschreibung und KEINE Exmatrikulation erforderlich.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wann wird die Exmatrikulation gültig?
Die beantragte Exmatrikulation wird – auf Ihren Wunsch hin – entweder zum Ende des Semesters oder zum "heutigen Tag" gültig.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich hatte mich bereits rückgemeldet, will mich nun aber doch exmatrikulieren – geht das?
Wenn Sie zum Ende eines Semesters ihr Studium abschließen und sich sicherheitshalber aber noch einmal für das folgende Semester rückgemeldet hatten, dürfen Sie Ihre Rückmeldung innerhalb von vier Wochen nach Vorlesungsbeginn zurücknehmen und sich rückwirkend exmatrikulieren.
Dies aber nur, wenn Sie in diesen vier Wochen des angebrochenen Semesters keine Prüfungsleistung abgelegt haben. Denn mit Ihrer rückwirkenden Exmatrikulation würde auch Ihre Prüfungsberechtigung rückwirkend erlöschen und Ihre Prüfung für ungültig erklärt werden.
Bitte beachten Sie auch, dass Sie Ihr Stammdatenblatt und das Semesterticket für das angebrochene Semester im Falle der rückwirkenden Exmatrikulation zurückgeben müssen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wer kann mir weitere Fragen zur Exmatrikulation beantworten?
Weitere Informationen zur Exmatrikulation finden Sie auf den Seiten der Studienorganisation sowie in den allgemeinen FAQs der Philipps-Universität.
Darüber hinausgehende Fragen zu Rückmeldung und Exmatrikulation kann Ihnen das Studierendensekretariat beantworten.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich bin Austauschstudiernde:r – was gilt für mich?
Für Austausch-Studierende ist keine aktive Exmatrikulation nötig. Ihre Immatrikulation wurde von vornherein bei Ihrer Anmeldung begrenzt. Informationen hierzu finden Sie in den allgemeinen FAQs der Philipps-Universität durch Umschalten in die englische Sprache per Button rechts oben.