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Schreibphase & Abgabe, mündliche Prüfung
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wann beginnt und endet die Bearbeitungszeit für die Abschlussarbeit?
Bei den Anmeldungen zur Bachelorarbeit sind Beginn- und Enddatum für jedes Fach einheitlich vorab durch das Prüfungsbüro bestimmt.
Bei den Mastermeldungen gilt als Beginndatum der Eingang der letzten erforderlichen Unterlagen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie sollte die Abschlussarbeit formal aufgebaut sein?
Den Umfang (= Seitenanzahl) entnehmen Sie bitte der für Sie geltenden Prüfungsordnung; in der Regel zu finden Sie in der Modulliste (Anlage 2) sowie der Modulbeschreibung; weitere Informationen zur Abschlussarbeit.
Die Arbeit sollte einen Korrekturrand, eine lesbare Schrift, Schriftgröße 10-12, und einen Zeilenabstand von 1,5 einhalten. Ansonsten gibt es keine formalen Vorgaben; außer natürlich die Einhaltung der allgemein geltenden Standards wissenschaftlichen Arbeitens.
Daneben benötigt jede Abschlussarbeit (digital und als Printausdruck je) ein Titelblatt sowie eine von Ihnen unterzeichnete Eidesstattliche Erklärung (-> siehe Muster Titelblatt und Eidesstattliche Erklärung).
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen (Wie) Kann ich nach der Zulassung das Thema der Arbeit ändern?
Wenn Sie das Thema Ihrer Abschlussarbeit nachträglich ändern möchten, so bedarf dies eines offiziellen Antrags beim Prüfungsausschuss (Einreichung im Prüfungsbüro) und der Zustimmung Ihrer Erstgutachterin/Ihres Erstgutachters, welche Sie idealerweise dem Antrag gleich beilegen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was mache ich, wenn sich Probleme bei der Literatur- oder Datenbeschaffung ergeben?
Wegen unvorhergesehener Probleme bei der Literatur- oder Datenbeschaffung ist eine Verlängerung von 20 % der Bearbeitungszeit möglich. Dafür stellen Sie einen unterschriebenen, formlosen Antrag, gerichtet an den Prüfungsausschuss mit einer Begründung sowie die Unterschrift Ihres Erstgutachters/Ihrer Erstgutachterin und reichen diesen im Prüfungsbüro ein.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was muss ich tun, wenn ich nach der Zulassung erkranke?
Informationen dazu erhalten Sie in auf unseren FAQ zum Thema Attest/Krankheit.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie reiche ich die Abschlussarbeit ein (digital, als Ausdruck….)?
Die Abgabe muss stets fristgerecht erfolgen in Form
- zweier gedruckter, gebundener Exemplare. Einreichung entweder persönlich während der Sprechzeiten oder per Post (hier zählt das Datum des Poststempels); und
- in einer digitalen Version (Einreichung per E-Mail über Ihren students-Account bei der zuständigen Person im Prüfungsbüro) .
Bitte denken Sie daran in allen Versionen die unterzeichnete eidesstattliche Erklärung anzufügen (s.o.).
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen (Wie) erfolgt die/eine mündliche Abschlussprüfung?
Eine mündliche Abschlussprüfung erfolgt nur, wenn diese qua für Sie geltender Studien- und Prüfungsordnung im Abschlussmodul vorgesehen ist.
Falls diese vorgesehen ist, muss die Prüfung in Gegenwart der Erstgutachterin/des Erstgutachters und einer/s sachkundigen Beisitzer/in stattfinden.