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Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie geht’s?
Wenn Sie in die neuere StPO-Version wechseln möchten – Achtung, der Wechsel ist unwiderruflich! –, prüfen Sie
1. ob alle Leistungen im ToR erfasst wurden; lassen Sie ggf. fehlende nachtragen.Dies gilt auch für im Ausland erbrachte und anerkannte Leistungen.
2. Stellen Sie einen Antrag auf Wechsel der StPO im Prüfungsbüro.
Nach Anerkennung Ihrer Leistungen erhalten Sie eine E-Mail-Bestätigung des Prüfungsbüros und können die Leistungen über Ihr MARVIN-Konto einsehen.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Werde alle Leistungen anerkannt?
Ja.
Wie genau können Sie den Anerkennungs-/Wechsel-Übersichten entnehmen, die der Prüfungsausschuss des FB 03 beschlossen hat.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Verschlechtert sich meine Durchschnittsnote?
Nein