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Details zum Studiengang-Wechsel
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie geht’s?
1.Prüfen Sie, ob alle erbrachten Leistungen in Ihrem ToR erscheinen. Lassen Sie ggf. Fehlende nachtragen. Dies gilt auch für im Ausland erbrachte und anerkannte Leistungen.
2.Prüfen Sie, ob der Wechsel für Sie - unter den gegebenen Anerkennungsoptionen (s.u.) - tatsächlich gewünscht ist.
3.Wenn Sie sicher sind, dass Sie von einem (Mono-)Bachelorstudiengang in den Kombinationsbachelorstudiengang wechseln möchten, gilt das als Studiengangswechsel:
Details zum Procedere erfahren Sie beim Studi-Fon: 06421-2822222Nach der Immatrikulation in den Kombi-BA und in ein HF/NF an FB 03, wenden Sie sich bitte an das Prüfungsbüro des FB03, dort kann dann die Anerkennung gemäß Beschluss des Prüfungsausschusses (nur) für Module des FB 03 erfolgen.
Nach Anerkennung Ihrer Leistungen erhalten Sie eine E-Mail-Bestätigung des Prüfungsbüros und können die Leistungen über Ihr MARVIN-Konto einsehen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Werden alle Leistungen anerkannt?
Es können nur abgeschlossene Module angerechnet werden.
Es können ggf. nicht alle bisherigen Leistungen angerechnet werden.
Die Gewichtung der Leistungspunkte kann sich verändern.
Der Fachbereich 03 kann nur Anerkennungen für Haupt- und Nebenfächer des FB 03 vornehmen.
Module, die Sie über Ihren Mono-Bachelorstudiengang als Importmodule aus anderen Fachbereichen belegt haben, können nur diese anderen Fachbereiche für die jeweils bei ihnen angesiedelten Haupt- und Nebenfächer anerkennen.
Auskunft über Anerkennungsoptionen/-zuständigkeiten bzgl. der Bereiche MarSkills oder Interdisziplinarität kann das MarSkill-Prüfungsbüro geben.
Die konkreten Anerkennungsoptionen für Module des FB 03 legt der Prüfungsausschuss des FB 03 fest.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Verschlechtert sich meine Durchschnittsnote?
Das ist abhängig vom Einzelfall und nicht ausgeschlossen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wo erhalte ich weitere Informationen/Beratung?
Die Kurzpräsentation mit weiterführenden Links, die von uns in der per E-Mail angekündigten und am 21. Juni 2023 abgehaltenen Informationsveranstaltung ausgegeben wurde, steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung. Wenn Sie Fragen haben, die über unsere Webseiten nicht beantwortet werden konnten, wenden Sie sich gern an die Studienberatung.
Wenn Sie Fragen zu konkreten Anerkennungsoptionen von Leistungen haben, die Sie an anderen Fachbereichen erbracht haben, können nur diese Fachbereiche verbindliche Auskunft geben.