Hauptinhalt
Studentin mit Mundschutz informiert sich am Handy
Foto: colourbox.de

Informationen zu aufgrund des Corona-Virus geänderten, geltenden Regelungen in Bezug auf Studien- und Prüfungsbedingungen am FB 03:

zuletzt geändert:

(28.04.2022) Ab dem 02. Mai werden die Bachelor- und Mastersprechstunden wieder in Präsenz und telefonisch angeboten.

(04.04.2022) Die Meldung zum BA-Abschlussmodul erfolgt wieder in Präsenz zu den angegebenen Terminen.

(24.01.2022) Rücktritt von Präsenzprüfungen ohne Fehlversuch unter bestimmten Umständen im WS 21/22 möglich (Details s. unten)

(17.12.21) Die Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit sowie die Möglichkeit einmalig einen endgültig nicht bestandenen Prüfungsversucht zu wiederholen, wurde auch auf das Wintersemester 2021/22 ausgedehnt. 

(16.12.2021) Die Meldeunterlagen müssen mit Originalunterschrift der Studierenden eingereicht werden, die Bestätigung der Gutachter*innen kann im Original auf den Unterlagen oder direkt per E-Mail an das Prüfungsbüro erfolgen. Das Thema muss mit Originalunterschrift des Erstgutachters/der Erstgutachterin vorliegen.

(12.11.21) Die BA/MA Abschlussarbeiten müssen nun wieder in zwei gebundenen Versionen im Prüfungsbüro eingereicht werden. Die digitalen Versionen können weiterhin per E-Mail (statt Stick/CD) an das Prüfungsbüro gesendet werden. Beides (Originale/Digitale Versionen) müssen am gleichen Tag im Prüfungsbüro eingehen und die E-Mail darf ausschließlich über den Students-Account gesendet eingereicht werden.

Im WS 21/22: KEINE Sonderregelung mehr bzgl. der Rücktritt von Prüfungen

(01.07.2021) - Hinweis auf Umgang mit "endgültig nicht bestandenen Prüfungen" (s. unter "Corona-Satzung verlängert")

(28.06.2021) - Rücktritte von Prüfungen und Corona-Satzung verlängert (=angemeldete, aber nicht angetretene Prüfungen gelten nicht als Fehlversuch; Details und Einschränkung s.u. beim genannten Punkt); gilt NICHT mehr für das WS 21/22

(19.07.2021) - Verlängerung von Abschlussarbeiten und Abgabe schriftlicher Arbeiten

Bitte beachten Sie auch die „Informationen zum Coronavirus" und die sich daraus ergebenden neuen Regelungen für Studierende auf der zentralen Webseite der Philipps-Universität, die im Zweifel die aktuellsten sind.

Zudem weist das Präsidium der Philipps-Universität im Willkommensvideo (auf Youtube) alle Studierenden auf einige Vorkehrungen bezüglich der aktuellen Pandemie hin.

  • Corona-Satzung verlängert (bis inkl. WS 21_22)

    Die Corona-Satzung aus dem SoSe 20 wurde noch einmal verlängert und gilt nun auch für das SoSe 21. Darin ist unter anderem geregelt: 

    "Im Wintersemester 2020/2021 oder im Sommersemester 2021 abgelegte und nicht bestandene oder aufgrund Versäumnisses nicht bestandene Prüfungsleistungen, die
    nicht mehr wiederholt werden können, gelten als nicht unternommen, sofern nicht ein Täuschungsversuch oder ein anderer schwerwiegender Verstoß gegen Prüfungsvorschriften der Grund für das Nichtbestehen der Prüfungsleistung war oder innerhalb eines Moduls mehrere Prüfungsleistungen endgültig nicht bestanden wurden." (§ 4 Abs. 4 (4))  

    Die Satzung wurde auch auf das WS 21/22 ausgeweitet.

  • Rücktritte von Prüfungen 

    im WS 21/22: Wer am Tag einer in Präsenz geplanten Prüfung (Klausur oder mündliche Prüfung) ein positives Corona-(PCR- oder tagesaktuelles Selbst-)Test-Ergebnis hat, muss dies dem/der Prüfer:in mit dem genannten Nachweis im E-Mail-Anhang umgehend melden, um von der Prüfung ohne Eintragung eines Fehlversuches zurückzutreten. (Diese Regelung gilt NICHT für Hausarbeiten, Essays oder andere schriftliche Semesterarbeiten.) // im SoSe 21: Auch im Sommersemester 2021 können Sie, ohne Nachteile zu erfahren (abgesehen davon, dass die Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt werden muss und sich die Studienzeit dadurch womöglich verlängert), von Klausuren und mündlichen Prüfungen zurücktreten, indem Sie nicht zur Prüfung antreten. Nicht bestandene Versuche werden aber nach wie vor als "nicht bestanden" eingetragen. Diese Regelung gilt auch für Hausarbeiten und andere schriftliche semesterbegleitende Prüfungsarbeiten (für Abschlussarbeiten gelten gesonderte Regelungen, wie auf unseren Webseiten beschrieben). Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zur Anmeldung der WH-Prüfung unter Termine und Fristen und in unseren FAQ zu Studien- und Prüfungsleistungen unter dem Punkt "Wie läuft das mit dem Wiederholen...?". 

Fristen betreffend das WS 20/21 und SoSe 2021

Wie bereits im vorigen Semester verlängern sich die Fristen für die Abgabe von Hausarbeiten und weichen somit von den üblichen Fristen ab; bitte informieren Sie sich unter "Termine und Fristen". Da die Vorlesungszeit des Wintersemesters um zwei Wochen verlängert wurde, der Beginn des Sommersemesters aber nicht verschoben wurde, beachten Sie bitte, dass zum Erstellen der Hausarbeiten zwei Wochen weniger vorlesungsfreier Zeit zur Verfügung stehen als üblicherweise. Es wird empfohlen, sich entsprechend frühzeitig mit den Prüfenden bzgl. der Themenabstimmung in Verbindung zu setzen, um bereits während der Vorlesungszeit mit der Erstellung zu starten. 

  • Verschiebung des Nachweises von Modulvoraussetzungen 

    Wie auch schon im SoSe 20 galt: 

    Um den Studienfortgang zu erleichtern, können Modulzugangsvoraussetzungen, die durch Prüfungen des Wintersemesters 2019/2020 erbracht werden sollten, zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt werden.

    Das bedeutet, dass Sie auch dann im Sommersemester 2020 und im Wintersemester 2020/21 ohne Verzögerung weiterstudieren können, wenn Sie an der vorausgesetzten Veranstaltung im letzten Wintersemester 2019/20 teilgenommen haben, jedoch zur Klausur nicht angetreten sind. 

  • Sprechstunden

    Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir derzeit i.d. R. nur Telefonsprechstunden anbieten; Ansprechpartner*innen und Sprechzeiten finden Sie unter Kontakt.

  • Transcripts of Records / Leistungsübersicht

    Sie können sich Ihr Transcript of Records/eine Leistungsübersicht über die Selbstbedienungsfunktionen mit Marvin jederzeit eigenständig drucken

  • Abgabe von schriftlichen Arbeiten

    Die BA/MA Abschlussarbeiten müssen in zwei gebundenen Versionen im Prüfungsbüro eingereicht werden. Die digitalen Versionen können weiterhin per E-Mail (statt Stick/CD) an das Prüfungsbüro gesendet werden. Beides (Originale/Digitale Versionen) müssen am gleichen Tag im Prüfungsbüro eingehen und die E-Mail darf ausschließlich über den Students-Account gesendet eingereicht werden.Bitte beachten Sie die Abgabefristen für Hausarbeiten und andere schriftl. Arbeiten.

    Für Abschlussarbeiten (B.A. und M.A.) gilt (nur bis inkl. WiSe 2021/2022): Studierende, die eine Verlängerung um 20% der Bearbeitungszeit (bei BA-Arbeiten: ca. 2 Wochen) in Anspruch nehmen möchten, können dies per einfachen, begründeten Antrag an den Prüfungsausschussvorsitzenden tun (die Mail bitte möglichst bis 28.01.2022 an das Prüfungsbüro richten!). Sollte darüber hinaus noch ein besonders erhöhter Zeitbedarf bestehen, ist – wie bisher üblich – ein begründeter und bestätigter Verlängerungsantrag möglich (im Krankheitsfall: Bestätigung durch ärztliches Attest; im Falle unvorhergesehener Schwierigkeiten bei der Bearbeitung: Bestätigung durch die betreuende Person.) Bitte mailen Sie Ihre zuständige Sachbearbeiterin an.

  • Informationen für Lehramtsstudierende

    Lehramtsstudierende bitten wir die Informationen des ZfL zu beachten.

  • Anmeldung zum Abschlussmodul (Bachelor-/ Masterarbeit)

    Hinweis: Siehe Mail vom 02.07.2020: Wenn Sie eine Anmeldung zur Abschlussarbeit vornehmen und Sie z.B. pandemiebedingt Schwierigkeiten bei der Literatur -/Datenbeschaffung haben sollten, gibt es nach wie vor die Möglichkeit der individuellen Bearbeitungszeitverlängerung um 20% bei durch die Gutachter/den Gutachter bestätigten Problemen der Literatur-/Datenbeschaffung.

    Melde-Vorgang:

    Die Zulassungsvoraussetzung zum Abschlussmodul entnehmen Sie bitte jeweils der Modulbeschreibung in Ihrer Studien- und Prüfungsordnung. Bitte prüfen Sie daher zunächst selbst Ihren Notenspiegel auf Vollständigkeit.

    Bitte senden Sie (1.) die Meldeunterlagen, wie bei "Abschlussphase & Zeugnis beschrieben (Hauptseite Prüfungsbüro) postalisch oder per Fax (nicht per Mail) direkt ans Prüfungsbüro.

    Die Unterschriften der Erst- und Zweitgutachter*innen sollen2) folgendermaßen erbracht werden:

    Option 1: (sofern die Unterschrift bereits vorliegt) auf dem Anmeldeformular oder gesondert durch den*die Gutachter*in – ggf. auch gebündelt – direkt per Post mit originaler Unterschrift ans Prüfungsbüro; in der Form: „… hiermit bestätige ich, die Betreuung/Begutachtung der BA/MA-Arbeit von XY, Matrikelnr. xxx, zu übernehmen“ o.Ä.). Wenn nicht sicher ist, ob die Post bei BA-Arbeiten fristgerecht eintrifft (bei MA-Arbeiten individuelle Termine), ist es jeweils auch möglich, die Bestätigung der Übernahme der Betreuung/Begutachtung (Unterschrift) per E-Mail vorab ans Prüfungsbüro zu schicken.

    Erstgutachter*innen können in diesem Zuge gleich den Themenbogen mitsenden.

    Option 2: Falls kein Drucker vorliegt, können die Gutachter*innen auch handschriftlich die Übernahme verfassen, unterzeichnen und - von ihrer staff-E-Mailadresse aus - als Foto/Scan an das Prüfungsbüro schicken.

Wenn Sie weitere Fragen zu generellen Regelungen und Verfahrensweisen betreffend Studien- und Prüfungsleistungen, Modul-Belegungen, Zeugnis, Beurlaubung etc. haben, schauen Sie bitte in unsere Antworten zu den Frequently Asked Questions.

Studierende: Bitte beachten Sie, dass wir, solange Sie an der Philipps-Universität Marburg immatrikuliert sind, mit Ihnen ausschließlich über Ihre  Students-E-Mail-Adresse kommunizieren.

1) Bitte beachten Sie, dass Sie zum Zeitpunkt der Abgabe einer Prüfungsleistung zwingend immatrikuliert sein müssen. Bei Fristen oder Fragen hierzu können Sie sich auch immer gerne an das Stud-i-fon wenden.

2) Ausnahme: Sozialwissenschaft: Hier übernimmt das Institut die Vergabe der Zweitgutachten.