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Checkliste zur Teilnahme an Prüfungen und verbindlichen Studienleistungen
ZUR PRÜFUNG - mit einzureichen und zu beachten
>> CHECK 1: Fristgerecht ANGEMELDET?<<
Die unangemeldete Teilnahme an (Wiederholungs-)Prüfungen - also auch Hausarbeiten u.a. semesterbegleitenden Arbeiten - ist ausgeschlossen.
Erläuterungen zum Verfahren der "Prüfungsan- und -abmeldung" sowie "Tipps", falls es mal hakt, lesen Sie in unseren FAQs.
-> Falls Sie in Ihrem Studienplaner keine Prüfungsnummer finden, finden Sie die Listen hier
Für inhaltliche Fragen zu Prüfungsleistungen sind die Prüfenden bzw. die Studienberater:innen zuständig.
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>> CHECK 2: MUSTERDECKBLATT vollständig ausgefüllt und mit eingereicht?<<
.. bei Klausuren, Hausarbeiten, Essays, u.a. schriftlichen semesterbegleitenden Arbeiten: als allererste Seite der schriftlichen Arbeit voranstellen.
... bei Referaten u.a. mündlichen Prüfungen oder verbindlichen Studienleistungen: unmittelbar vor der Prüfung bei der oder dem Prüfenden abgeben.
Ihre Note kann ohne die Angaben des Musterdeckblattes nicht im Prüfungssystem erfasst werden, sodass Sie (und wir) im Nachgang viel Aufwand betreiben müssen, um Ihre Note zu erhalten.
Sollte die Notengebung eilen, z.B. aufgrund von Studienabschluss, BaföG etc. geben Sie dies gern (mit Grund + der extern gesetzten Frist) auf dem Musterdeckblatt an.
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>> CHECK 3: EIDESSTATTLICHE ERKLÄRUNG angefügt? <<
Ist bei jeder schriftlichen Arbeit - außer bei Klausuren - sowohl in der digitalen als auch in der Printversion als letzte Seite mit anzufügen.
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>> CHECK 4: Immatrikuliert?<<
Sie müssen zum Zeitpunkt der Abgabe einer Prüfungsleistung zwingend immatrikuliert sein. Andernfalls ist Ihre Leistung ungültig.
Das gilt auch für Wiederholungsprüfungen.
D.h.: Wenn Sie Ihre Arbeit nach dem offiziellen Ende eines Semesters (im WS: nach dem 31.03., im SoSe: nach dem 30.09.) einreichen, müssen Sie sich in jedem Fall für das Folgesemester rückmelden.
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Please note: The above described rules do not apply to incoming exchange students!