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Übersicht über Anlässe und Möglichkeiten zum Wechsel von StPO-Versionen und Studiengängen
Anlass | Trifft's auf mich zu? | Welche Optionen habe ich? |
(Studien-) und Prüfungsordnungsversion endet | Wenn Ihre StPO ein Enddatum hat, finden Sie dieses in der aktuellsten StPO-Fassung Ihres Studiengangs (§ 38). Zudem erscheint in MARVIN rechts oben der Hinweis, dass Sie nicht zurückgemeldet werden können, wenn Ihre StPO kurz vor Ablauf steht. |
Sie müssen sich lediglich wie üblich zurückmelden und werden automatisch in die neuere StPO-Version immatrikuliert. Alle Leistungen bleiben erhalten. Die Durchschnittsnote bleibt gleich oder verbessert sich. |
Studiengang endet | Wenn Ihr Studiengang endet, steht in der Übersicht der StPOen (BA/ MA) der Name Ihres Studienganges mit dem Hinweis "ist eingestellt". Dort ist auch angegeben, in welchem Semester Sie letztmalig die Möglichkeit zum Ablegen von Prüfungen haben. | Sie müssten das Studium entweder bis zum Ablauf der der StPO beenden oder in einen anderen Studiengang wechseln (s. Zeile zum "Kombinationsbachelor"). |
Neuere Fassung der (Studien- und) Prüfungsordnung vorhanden | Wenn Sie sich immatrikulieren, werden Sie automatisch in die jeweils neuste Version der (St)PO für den jeweiligen Studiengang eingeschrieben. Wird während Ihres Studiums eine aktualisierte Fassung veröffentlicht, können Sie dies in unserer Übersicht sehen. |
Sie haben die Option, in die neuere (St)PO zu wechseln. Details zum Wechsel haben wir Ihnen in unserer StPO-Wechsel-Übersicht zusammengestellt. |
Vom neuen Kombinations-Bachelorstudiengang gehört -> Wechsel in diesen möglich & angeraten? |
Wenn Sie bislang in einen (Mono-)Bachelorstudiengang immatrikuliert sind… | … könnten Sie in den neuen Kombinationsbachelorstudiengang wechseln. Details zum Wechsel haben wir Ihnen in unserer Studiengangs-Wechsel-Übersicht zusammengestellt. |