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Praktika

Mit der zum Wintersemester 2017/18 in Kraft tretenden Prüfungsordnung ist in Ihrem Studium ein vierwöchiges Praktikum (160 Stunden) verpflichtend vorgeschrieben. Die Inhalte des Praktikums können forschungsbezogen sein oder im Rahmen religionswissenschaftlicher Kompetenzen in der Vermittlung und dem Transfer von Wissen (z.B. Öffentlichkeitsarbeit, Lehre) angesiedelt sein.

An der Philipps-Universität haben Sie die Möglichkeit, in der Religionskundlichen Sammlung ein bis zu sechswöchiges Praktikum innerhalb der vorlesungsfreien Zeit zu absolvieren. 

Den Abschluss des Moduls bildet der Praktikumsbericht, der ca. 6 Seiten umfasst und zusammen mit einem Praktikumszeugnis (des Arbeitgebers) bei der Studienberatung oder dem Sekretariat abzugeben ist. Bitte beachten Sie, dass Sie sich, wie auf alle anderen Prüfungen auch, über MARVIN mit einer TAN-Liste zur Prüfungsleistung im Modul "Akademisches Praktikum" anmelden müssen.

Bitte sprechen Sie ihr Praktikumsvorhaben mit der  ab. Weitere Informationen zum Praktikum erhalten Sie in § 11 Praxismodule und Profilmodule (S.9) der Studien- und Prüfungsordnung des M.A. Religionswissenschaft.

  • Praktikumsbericht

    Der Praktikumsbericht muss einen Umfang von ca. 6 Seiten haben; er besteht aus den folgenden Teilen:

    Kurzinformation (1 Seite), die Auskunft gibt über:
    - Name des Praktikumsanbieters
    - Tätigkeitsbereich der Praktikumsstelle
    - Dauer des Praktikums
    - Art der Vermittlung des Praktikums
    - weitere Verfügbarkeit des Praktikumsplatzes
    - Zahl der verfügbaren Praktikumsplätze beim Praktikumsanbieter
    - (Nicht-)Vergütung des Praktikums
    - Betreuung während des Praktikums durch den Praktikumsanbieter

    Erfahrungsbericht (ca. 5 Seiten) der Praktikantin oder des Praktikanten. Dieser Bericht umfasst:
    - Einordnung der Praktikumsstelle in den berufsfeldspezifischen Bezugsraum
    - Darstellung von Organisation und Arbeitsweise der Praktikumsstelle
    - Beschreibung der Tätigkeit des Praktikanten oder der Praktikantin
    - kritische und selbstreflexive Einschätzung des absolvierten Praktikums unter Einbeziehung der im Studium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten
    - Erörterung des Nutzens des absolvierten Praktikums für das weitere Studium bzw. die Berufswahl.

    Nachweis der Praktikumseinrichtung gemäß §5 dieser Praktikumsordnung.

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