Hauptinhalt
Experimentelle Demonstrationen
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Muss man als sehgeschädigte Person alle erforderlichen Experimentellen Demonstrationen machen?
Nein, einige Demos sind für sehgeschädigte Personen nicht geeignet. Es empfiehlt sich diesbezüglich mit dem Prüfungsbüro und der jeweiligen Dozentin oder dem jeweiligen Dozenten Kontakt aufzunehmen.
Außerdem sollten Sie gegebenenfalls im Prüfungsbüro Bescheid sagen, dass Sie von der Dozentin oder dem Dozenten für die Demos freigestellt worden sind, damit das Prüfungsbüro die Demos als bestanden gelten lassen kann.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Welche Demos kann ich als sehgeschädigte Person sehr wahrscheinlich machen?
Die Demos der Vorlesung Lernen können von Ihnen gemacht werden. Es sind einzelne Tutorien, in denen bestimmter Stoff der Vorlesung vertieft werden soll. Meist finden die Tutorien im PC-Saal statt. Es macht nur wenig Sinn, das eigene Notebook zu einem solchen Tutorium für die Mitarbeit mitzubringen, da mit Programmen des Instituts gearbeitet wird. Es ist sinnvoll mit einer sehenden Person zusammen zu arbeiten. Informieren Sie die Tutorin oder den Tutor darüber, dass Sie sehgeschädigt sind, damit darauf eingegangen werden kann.
Die Demos zur Vorlesung Wahrnehmung sind teilweise machbar. Sprechen Sie Details mit dem zuständigen Dozenten ab.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Welche Demos sind aus verschiedenen Gründen für sehgeschädigte Personen eher nicht machbar?
Alle Demos, die im Rahmen der Vorlesung Kognition gemacht werden müssen, sind für sehgeschädigte Studierende nicht oder nur schwer machbar.
Es empfiehlt sich jedoch, die Materialien für diese Demos ggf. mit Hilfe einer Assistenz durchzugehen, da der Inhalt der Demos auch Prüfungsstoff sein kann.